Sie können hier verlässliche Aussagen schon bei der Erstellung des Angebotes erwarten. Sollte es zum Ankauf der Waren durch uns kommen, sind wir der Weg um für Sie das möglichst optimale Ergebnis zu erzielen. Gerade in den Insolvenzverfahren, in denen Fitnessstudios betroffen sind, konnten wir durch unsere Organisation und Begleitung von Ausverkaufsszenarien erhebliche Vermögensmassen realisieren. Bei Anfragen zur Verwertung benötigen wir Hinweise ob es sich bei der angeboten Ware um Fitnessgeräte der A, B oder C Kategorie handelt oder Retour-Ware ist.
Insolvenz fitness studio geräte 3. Weiterhin benötigen wir Angaben über die Nutzungsdauer, den Zustand der Fitnessgeräte sowie Möglichkeiten des Einzelankaufs. Wichtig ist auch, in welcher Region sich die Geräte befinden. Fotos sind ebenfalls vorteilhaft. Als Zahlungsarten bieten wir Barzahlung oder Überweisung an. Fitnessgeräte mit Aussonderungsrecht sind ausgeschlossen. Bitte Anfragen per Kontaktformular