Von selbsternannten - meist für Versicherungen tätigen - Sachverständigen wird immer wieder als Begründung für wertmäßige Abzüge bei Brillenschäden auf den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert ein Paragraph angeführt: "Der Restwert/Zeitwert der Brille wurde nach § 249 BGB bzw. 251 BGB ermittelt. " Da sich bei mir die Anfragen häufen, wie ein Abzug nach diesen Paragraphen für Brillen denn nun korrekt vorgenommen wird, darf ich an dieser Stelle vorab klarstellen: Überhaupt nicht! Bgb 249 zeitwert watch. • Die Theorie eines Kollegen, daß mit der Nennung eines Paragraphen dem Geschädigten wohl vermittelt werden soll, daß die wie auch immer ermittelten Abzüge "rechtmäßig" sind, teile ich nicht zweifelsfrei. Fakt ist jedoch, daß viele dieser Darstellung Glauben schenken und möglicherweise erhebliche finanzielle Einbußen fraglos hinnehmen. Begründung (Paragraph 249 BGB):
(BGB) § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
Bgb 249 Zeitwert 1
05) 23 Tage alten Gegenstand rechtens? Bei der Erstattung kann ein Vorteil des Tausches alt gegen neu abgezogen werden. Dieser wird oft durch eine Verteilung des Kaufpreises auf die übliche Lebensdauer ermittelt. Bei einer Kinder-Winterjacke kann die Nutzungsdauer wenige Monate sein, wenn das Kind im nächsten Jahr nicht mehr reinpaßt. Nach dieser Argumentation währe zwar die "Abschreibung" beträchtlich (da man für die Gebrauchtjacke nichtehr viel bekommt), allerdings ist der Nutzwert der neuen Jacke nicht größer als der der alten. Post by Marcus Lipke 2) Welcher Wertminderungsbetrag wäre, wenn überhaupt, realistisch? Das orientiert sich daran, was ein aussenstehender für den Wertunterschied zahlen würde. Da man bei 23 Tagen vermutlich garkeinen Unterschied sehen kann, würde ich die Erstattung des Neuwertes für angemessen halten. Bgb 249 zeitwert st. Bei Autos gib't überigens auch eine Regelung, daß bei einem Unfallschaden bei einem sehr neuen Auto u. U. nicht repariert werden muß sondern ein Neukauf erstattet werden kann (das beschädigte KFZ geht dann an die Versicherung).
Bgb 249 Zeitwert Euro
Dank im voraus und Gruß, Marcus
Marcus Lipke in Post by Marcus Lipke Am 20. Laut BGB § 249 haben die "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. [.. ] [Es] kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. " [1] Von Zeitwertminderung ist dort überhaupt nicht die Rede. Ich lese den § 249 im Gegenteil so, daß Du Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises hast: Denn das ist nun einmal de facto der Betrag, der zur Wiederherstellung des status quo ante notwendig ist. SM [1] -- reply-to works, even if it doesn't look as if it did. Post by Segensreich Maschinerich Laut BGB § 249 haben die "den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. So auch meine Auffassung eines doch so neuen Gegenstandes. ► §249 BGB regelt keine Abzüge bei Brillenschäden. Habe die Versicherung nochmals angeschrieben, mal schauen, was da (noch) kommt. Gruß, Marcus
Post by Marcus Lipke 1) Ist eine Minderung um 20Euronen, sprich rund 28, 5%, für einen zum damaligen Zeitpunkt (11.
Bgb 249 Zeitwert 20
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Ohne eine juristische Aussage zu tätigen ist offensichtlich, daß keinerlei Aussage über die zu ermittelnde Höhe eines Betrages und der Art und Weise wie dieses "gerecht" zu geschehen hat, getätigt wird. Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Wetzel vom Zentralverband der Augenoptiker in Düsseldorf (Düsseldorf! § 1 Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. ;-) schrieb mir auf Anfrage mit Datum vom 13. 05. 2011 folgendes (Auszug -wie auch Download des Schreibens- mit freundlicher Genehmigung):
"Nach welchen Maßstäben der Wiederbeschaffungswert zu ermitteln ist und in welcher Höhe ein Abzug "Neu für Alt" gerechtfertigt ist, ergibt sich weder aus § 249 Abs. 1 BGB noch aus § 251 Abs. 1 BGB. " DOWNLOAD dieses kompletten Schreibens: >>>Bitte hier klicken<<< (Auch zu finden unter "Download" dieser Internetseite. )
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Bloß schadenbedingter Aufwand führt zu keiner Wertverbesserung und rechtfertigt deshalb keinen Abzug. Bei Nebenkosten ist im Einzelfall zu prüfen, ob sie zu einer Wertsteigerung oder Ersparnis von Aufwand führen. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. März 2012 - Az. Schadensersatz nach BGB 249 Schadensersatz. 7 U 110/11. Im Hinblick auf den von Ihnen genannten Aspekt der in dem Herstellungsaufwand steckenden Lohnkosten ergibt sich nichts anderes. "Soweit es um die grundsätzliche Frage geht, erscheint es eindeutig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei kaufrechtlichem Schadensersatzanspruch neben Material- auch Montagekosten in die Berechnung der Vorteilsausgleichung unter dem Gesichtspunkt der Abzüge "neu für alt" einfließen (vgl. BGH VersR 1996/767 -- 768 --), sondern auch in Fällen des Schadensersatzes aus unerlaubter Handlung; insoweit verweist der Beklagte völlig zu Recht auf die in Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Im Ausgangspunkt hat die Versicherung recht, dass es so etwas wie einen Abzug,, Neu für Alt" im Schadensersatzrecht gibt. Der Ersatz einer gebrauchten Sache durch eine neue Sache kann zu einer Wertsteigerung führen. Im Rahmen von § 249 Abs. 1 BGB
gilt, dass die Herstellung des früheren Zustandes die Versetzung des an seinem Vermögen Beschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage bedeutet, wie sie ohne den Eintritt des zum Ersatze verpflichtenden Umstandes bestanden haben würde ( RGZ 91, 104, 106; 126, 401, 403). Das Gesetz stellt es nicht auf die Herstellung genau des gleichen Zustandes ab, wie er vor dem Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden hat, sondern es kommt darauf an, wie sich der wirtschaftliche Zustand des Geschädigten ohne das schadensstiftende Ereignis darstellen würde (vgl. RGZ 131, 158, 178; 143, 267, 274). Bgb 249 zeitwert 1. Die danach erforderliche Vermögensvergleichung spiegelt den Grundgedanken des Schadensersatzrechts wieder, zu erreichen, dass der Geschädigte durch die Ersatzleistung nicht ärmer und nicht reicher gemacht werde.