Mit einer Vielzahl von Merkblättern zu den häufigsten ausbildungsrelevanten Fragestellungen stellt die Handwerkskammer Wiesbaden Ihren Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden darüber hinaus ein umfangreiches Nachschlagewerk zur Verfügung. Diese Merkblätter erfreuen sich einer starken Nachfrage und stehen in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Handwerkskammer Wiesbaden. Da die Ausbildung von schwächeren Auszubildenden die Ausbilder besonders fordert, möchten wir an dieser Stelle auf die im Januar 2013 veröffentlichte Internetseite hinweisen. Dort gibt es viele wertvolle Hinweise zur Ausbildung von schwächeren Jugendlichen und mit dem kostenlos abrufbaren Ausbilderhandbuch ein weiteres informatives Nachschlagewerk für die Praxis. Ein Blick hierein lohnt sich immer! Ihr persönlicher Ansprechpartner in Ihrem Kreishandwerkerschaftsbezirk Gelnhausen-Schlüchtern, Hanau und Wetterau Wiesbaden-Rheingau-Taunus und Limburg-Weilburg Gießen, Lahn-Dill und Vogelsberg Seite aktualisiert am 22. September 2020
Handwerkskammer Wiesbaden Ausbildungsvertrag In De
15. 06. 2022 Betriebskultur als Erfolgsfaktor - Eine diverse und offene Betriebskultur führt Frauen ins Handwerk Online-Veranstaltung Wie gelingt das Zusammenspiel aus Werten der Tradition, Innovation und Diversität? Wie kann eine gendergerechte, offene Betriebskultur im Miteinander so verändert und geprägt werden, dass es ein Gewinn für alle ist?
2. März 2020
Ab dem 01. 01. 2020 gilt für Ausbildungsverträge eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden, gilt weiterhin die tarifvertragliche Ausbildungsvergütung und nicht die Mindestausbildungsvergütung (§ 17 Abs. 3 BBiG 2020). Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, muss er ab
Ausbildungsbeginn 2020 mindestens die gesetzliche Mindestvergütung zahlen (§ 17
Abs. 2 BBiG 2020). Die Ausbildungsvergütung darf aber zugleich maximal 20%
unter der einschlägigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütung liegen (17 Abs.
4 BBiG 2020). Beispiel:
Die tarifliche Ausbildungsvergütung für das 1. Ausbildungsjahr beträgt 720 Euro. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, darf
er maximal 20% weniger Ausbildungsvergütung zahlen. IHK Wiesbaden - Bildung - IHK Wiesbaden. Er muss also mindestens
576 Euro Vergütung für das 1. Ausbildungsjahr zahlen und kann sich nicht auf
die niedrigere Mindestvergütung berufen. Die Mindestausbildungsvergütung gilt auch für Personen in
außerbetrieblicher Ausbildung, deren Ausbildung ab 2020 beginnt.