(2) 1 Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 kann die Polizei durch Pfändung auch eine Forderung sowie sonstige Vermögensrechte sicherstellen. 2 Die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sind sinngemäß anzuwenden. (3) 1 Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 kann die Polizei auch Daten sicherstellen und erforderlichenfalls den weiteren Zugriff auf diese ausschließen, wenn andernfalls die Abwehr der Gefahr, der Schutz vor Verlust oder die Verhinderung der Verwendung aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre. 2 Art. 22 Abs. 2 Satz 1 sowie Art. 48 Abs. 5 bis 7 und Art. 49 Abs. 5 gelten entsprechend. 3 Daten, die nach diesen Vorschriften nicht weiterverarbeitet werden dürfen, sind zu löschen, soweit es sich nicht um Daten handelt, die zusammen mit dem Datenträger sichergestellt wurden, auf dem sie gespeichert sind; Löschungen sind zu dokumentieren. Bayerisches Polizeiaufgabengesetz tritt in Kraft: Das sind die Folgen. 4 Die Bestimmungen in den Art. 26, 27 Abs. 4 und Art. 28 Abs. 2 hinsichtlich Verwahrung, Benachrichtigung, Vernichtung und Herausgabe gelten unter Berücksichtigung der unkörperlichen Natur von Daten sinngemäß.
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Bayerisches Polizeiaufgabengesetz Tritt In Kraft: Das Sind Die Folgen
26 PAG aus. Die Bescheinigung nach Art. 26 Abs. 2 S. 1 PAG ist kein eigenständiger Verwaltungsakt; Berner/Köhler/Käß Art. 26 Rn. 6. die Vorschrift ist zudem bloße Ordnungsvorschrift, die Verletzung führt also nicht zur Rechtswidrigkeit der Sicherstellung. Art. 27 PAG regelt die Verwertung und Vernichtung von sichergestellten Sachen; Alternative wäre das erneute In-Verkehr-Bringen der Sachen. Die Anordnung der Verwertung/Vernichtung ist ein Verwaltungsakt. Berner/Köhler/Käß Art. 27 Rn. 4. Die Vornahme derselben stellt lediglich einen Realakt dar. 185 Erledigung tritt bei der Sicherstellung nicht bereits mit Ingewahrsamnahme der Sache ein, sondern erst mit dessen Rückgabe an den Berechtigten. Vor der Rückgabe bleibt die Sicherstellung Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Sache, es ist mit der Anfechtungsklage nach § 113 Abs. 1 S. 1 VwGO vorzugehen; als Anwalt ist deshalb in der Klausur an den Annexantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 VwGO auf Herausgabe der Sache zu denken. Art. 28 PAG zeigt diese Eigenschaft der Sicherstellung als Dauerverwaltungsakt deutlich.
SPD und Grüne im Bayerischen Landtag haben jedenfalls Verfassungsklage angekündigt. Seehofer - inzwischen Bundesinnenminister - sieht das Gesetz indessen als Vorbild für die neuen Polizeiaufgabengesetze aller Bundesländer. Söder verteidigt das PAG Seehofers Nachfolger im Amt des bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder (CSU), hatte das verschärfte Polizeirecht bei der abschließenden Debatte am 15. Mai vehement verteidigt: "Es wird Leben retten, es wird Menschen helfen, nicht zu Opfern zu werden. " Über die Umsetzung des Gesetzes soll eine Kommission unter Vorsitz des angesehenen Verfassungsrechtlers Karl Huber wachen, einst Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. SPD und Grüne werfen der CSU vor, das Gesetz unter Missachtung des Bürgerwillens durchgepeitscht zu haben. Auch die zum bürgerlich-konservativen Lager zählenden Freien Wähler sind kritisch: "Erst hängen, dann reden", spottete die Abgeordnete Eva Gottstein über die geplante Kontrollkommission. Bei einer Demonstration gingen in München Zehntausende vor allem junge Menschen gegen das schärfere Polizeirecht auf die Straße.