V.
Stiftungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Oldenburgische Landschaft verwaltet die August-Hinrichs-Stiftung (Förderung des niederdeutschen Kinder- und Jugendtheaters) und die Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz (SOK). Auszeichnungen [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Oldenburgische Landschaft vergibt an verdiente Persönlichkeiten des Oldenburger Landes folgende Auszeichnungen:
Oldenburg-Preis
Ehrengabe/Ehrenring der Oldenburgischen Landschaft
Landschaftsmedaille (früher: Goldene und Silberne Anton-Günther-Gedenkmedaille)
Ehrennadel der Oldenburgischen Landschaft
Kulturpreis der Oldenburgischen Landschaft
Förderpreis der Oldenburgischen Landschaft
Darüber hinaus gibt es Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Offizielle Website
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Verordnungstext bei, Abruf am 10. Jänner 2022
↑ Nordwest-Zeitung: Er ist neuer Präsident der Oldenburgischen Landschaft. Abgerufen am 18. November 2019.
- NABU-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe - Stiftung zur Frderung des Natur-, Arten- und Tierschutzes
- Muttersprachler soll Niederdeutsch beleben | Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- Förderung: Großer Erfolg für die Landschaften
Nabu-Stiftung Oldenburgisches Naturerbe - Stiftung Zur Frderung Des Natur-, Arten- Und Tierschutzes
Die Oldenburgische Landschaft vergibt Geldmittel im Rahmen der regionalen Kulturförderung sowie aus Eigenmitteln (Mitgliedsbeiträge und Spenden) für Kultur- und Naturschutzprojekte im Oldenburger Land.
Muttersprachler Soll Niederdeutsch Beleben | Nds. Ministerium Für Wissenschaft Und Kultur
Es besteht aus zwei Förderlinien: Projektanträge mit einer Summe von 1. 000 Euro bis 25. 000 Euro können direkt bei den regional zuständigen Landschaften und Landschaftsverbänden gestellt werden. Die jeweiligen Antragsstichtage werden durch die Landschaften und Landschaftsverbände festgelegt. Projektanträge mit Fördersummen zwischen 25. 000 Euro und 200. 000 Euro werden beim MWK beantragt. Antragsstichtag beim MWK ist der 30. 09. 2019. Die Stichtage der Landschaften und Landschaftsverbände entnehmen Sie bitte den Seiten der regionalen Förderer. Adressen und Kontakt zu den Landschaften und Landschaftsverbänden
Ostfriesische Landschaft Dr. Matthias Stenger Georgswall 1 5 26603 Aurich Tel. 049 41. 17 99 28, Fax 17 99 70 Zuständigkeitsbereich: Landkreise Aurich, Leer, Wittmund; Stadt Emden
Emsländische Landschaft Daniela Kösters Schloß Clemenswerth 49751 Sögel Tel. 059 52. 93 23–0, Fax 93 23–40 Zuständigkeitsbereich: Landkreise Grafschaft Bentheim, Emsland
Oldenburgische Landschaft Dr. Michael W. Brandt Gartenstraße 7 26122 Oldenburg Tel.
FÖRderung: Gro&Szlig;Er Erfolg FÜR Die Landschaften
V.
Stiftungen
Die Oldenburgische Landschaft verwaltet die August-Hinrichs-Stiftung (Förderung des niederdeutschen Kinder- und Jugendtheaters) und die Stiftung Oldenburgischer Kulturbesitz (SOK). Auszeichnungen
Die Oldenburgische Landschaft vergibt an verdiente Persönlichkeiten des Oldenburger Landes folgende Auszeichnungen:
Oldenburg-Preis
Ehrengabe/Ehrenring der Oldenburgischen Landschaft
Landschaftsmedaille (früher: Goldene und Silberne Anton-Günther-Gedenkmedaille)
Ehrennadel der Oldenburgischen Landschaft
Kulturpreis der Oldenburgischen Landschaft
Förderpreis der Oldenburgischen Landschaft Darüber hinaus gibt es Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Weblinks
Einzelnachweise
↑ Nordwest-Zeitung: Er ist neuer Präsident der Oldenburgischen Landschaft. Abgerufen am 18. November 2019. Quelle
Stand der Informationen: 17. 12. 2021 01:31:48 UTC
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Förderung durch Eigenmittel der Oldenburgischen Landschaft
Eine weitere Fördermöglichkeit für Projekte aus dem Oldenburger Land besteht aus Eigenmitteln (Mitgliedsbeiträge und Spenden) der Oldenburgischen Landschaft. Die Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie weiter unten. Ein Antrag auf Eigenmittel muss 2-fach eingereicht werden. Über Anträge mit einer Antragssumme über 1. 000 € wird durch den Vorstand der Oldenburgischen Landschaft entschieden. Die Vorstandssitzungen finden in der Regel Ende Januar, Mitte Mai und Mitte September eines jeden Jahres statt. Damit die Förderanträge rechtzeitig bearbeitet und weitergeleitet werden können, gelten folgende Fristen: 15. April, 15. August und 15. Dezember eines jeden Jahres. Nach der Beratung im Vorstand erhalten die Antragsteller/innen möglichst umgehend eine Benachrichtigung. Anträge bis zu einer Antragssumme von 1. 000, 00 € sind an die vorgenannten Fristen nicht gebunden. Unterlagen
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Die Antragsunterlagen werden dort auch vorgehalten. Auskunft erteilt hier im Auftrag der Oldenburgischen Landschaft:
Dr. Jürgen Brand Tel. 04244 9685562