/m WFL *)
1DF (Dnnformat)
240
115
52
64
71
48
2DF
113
32
3DF
175
4DF
5DF
300
6DF
365
7, 5DF
238
13
8DF
16
9DF
11
10DF
300/240
240/300
13/16
12DF
365/240
240/365
11/16
12DFL
490
14DF
425
15DF
16DF
16DFL
20DF
2, 5DFE
-
5DFE
(E = Ergnzungsziegel)
SF = Sonderformate mit abweichenden Abmessungen
*) Fr "Bruch und Verhau" ist ein Zuschlag von ca. 5% einzukalkulieren. J. Sonderzulassungen
1. Z-17. 1-261
Mauerwerk aus
Poroton-T-Planhochlochziegeln mit Stofugenverzahnung
2. Z-17. 1-311
Poroton-Hochlochziegel mit elliptischer
Lochung und kleinen Mrteltaschen
3. Z-17. 1-340
Lochung fr Mauerwerk mit Stofugenverzahnung
4. Z-17. 1-342
Mauerwerk aus Blockziegeln ohne
Stofugenvermrtelung (Poroton)
5. Z-17. 1-347
unipor-Z-Hochlochziegel mit besonderer
Lochung fr Mauerwerk ohne Stofugenvermrtelung (unipor
Zahnziegel Z und BZ)
6. Ziegel Zentrum. Z-17. 1-355
Poroton-TE-Planhochlochziegeln mit Stofugenverzahnung
7. Z-17. 1-538
Mauerwerk aus unipor-Hochlochplanziegeln
ZP in Dnnbettverfahren
8. Z-17. 1-383
Poroton-Hochlochziegel fr Mauerwerk
ohne Stofugenvermrtelung
9.
- Ziegel lochung a und b.s
Ziegel Lochung A Und B.S
Rechtliches zu Wärmedämmung und Wärmeschutz
Seit 2002 gibt es bauordnungsrechtliche Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden. Diese werden über die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Zudem gilt seit 2009 das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Während die EnEV vorgibt, inwiefern der Energiebedarf von Häusern reduziert werden muss, verpflichtet das EEWärmeG zur Nutzung von regenerativen Energiequellen, wie zum Beispiel Solarenergie, Biogas oder Geothermie. Ziegel lochung a und b.s. Mindestwärmeschutz
Der gesetzliche Mindestwärmeschutz gewährleistet, dass bei ausreichender Beheizung und Lüftung ein hygienisches Raumklima herrscht und sich kein Tauwasser oder Schimmel bildet. Ein Außenmauerwerk aus hochwärmedämmenden Ziegeln erfüllt den Mindestwärmeschutz bereits ohne Zusatzdämmung, in einschaliger Bauweise. Allerdings hängt der Mindestwärmeschutz nicht nur von der Wärmedämmung eines Hauses ab, sondern auch von der relativen Luftfeuchtigkeit. Daher ist es wichtig, dass bei der Nutzung von Gebäuden auf ausreichenden Luftwechsel geachtet wird.
Eine eindeutige Zuordnung des deklarierten Mitt...
4. 6 Druckfestigkeit - Mauerziegel
Seite 14, Abschnitt 4. 6
Für die Zuordnung der mittleren Druckfestigkeit zu Festigkeitsklassen nach Abschnitt 5. 3 müssen die Formfaktoren f der Tabelle 4 unter Bezug auf die mittlere Steindruckfestigkeit fst, l angesetzt werden (siehe Gleichung (9)). Die umgerec...
4. 8 Frostwiderstand - Mauerziegel
Seite 14 f., Abschnitt 4. 8
Für P-Ziegel bestehen keine Anforderungen. U-Ziegel müssen frostbeständig sein. Die Prüfung muss nach DIN V 52252-3 durchgeführt werden. Ziegel lochung a und b lehrer. Das Ergebnis der Frostprüfu...
5. 2 Lastannahmen - Mauerziegel
Seite 15, Abschnitt 5. 2
Die deklarierte Bruttotrockenrohdichte ρg, d ist nach Abschnitt 4. 5 für die Bestimmung des Rechenwertes für die La...
5. 3 Standsicherheits-Berechnung - Mauerziegel
Seite 15 f., Abschnitt 5. 3
Der nach Abschnitt 4. 6 umgerechnete deklarierte Wert der mittleren Steindruckfestigkeit fst ist der entsprechenden Druckfestigkeitsklasse nach Tabelle 5 zuzuordnen.