Das bekannteste Traditionspapier ist das Konossament, Konossament, ja. Und das sind also Traditionspapiere. Sie verbriefen einen Herausgabeanspruch, ja, das heißt das Konossament wandert ja dann über die Banken zum Importeur, und der Importeur kann dann mit dem konsument und den anderen Dokumenten die Ware sich herausgeben lassen. Er weist sich damit als Berechtigter aus. Also einen Herausgabeanspruch, und gleichzeitig auch eine Stellvertretung für die Ware. Das Konossament oder die Traditionspapiere haben also diese beiden Funktionen: Sie verbriefen den Herausgabeanspruch an der Ware und fungieren teilweise als Stellvertreter, also ersetzend für die Ware. Das sind Traditionspapiere. Nennen Sie die wichtigsten Transportdokumente! - Rund um das Lernen, die Freiheit und das Leben. Wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video. Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank. © Dr. Marius Ebert
(Transport-) Papiere Zwingend Notwendig? - Rechtsfragen Aus Der Spedition – Logistikwelt - Forum-Speditionen | Das Original Der Transportbranche
Kurt Tucholsky
Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt! 6
Also Ich fahre nicht ohne Papiere. Bei vielen Grosskunden wollen die Lieferschein haben und der ist an der Ware oder Ich bekomme bei der Vergabe des Transport will der AG einen Nachweiss ahben und den in Schriftlicher Form egal LS oder selbsterstellten Frachtbrief. Dokumente im Außenhandel (Handelspapiere) - Wirtschaftslexikon. Na egal Ich mache es halt so das ohne Papiere ich die Ware nicht liefere weil Ich immer zurück verwiesen werde ohne Lieferschein keine Annahme. Einige akzeptieren nicht den Scanner und unterschreiben nicht
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Der User @ Lasse sollte nochmals das HGB genau durchlesen.
Inhaber-Konnossement: Eher unübliche Form der Übertragung, bei der der Empfänger nicht
genannt wird. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe. Vermerke über äußerlich erkennbare Mängel einer Ware oder seiner Verpackung machen das
Konnossement "unrein" (foul B/L). Als Erfüllungsnachweis für Außenhandelsgeschäfte
(Incoterms) und als zahlungsauslösendes Dokument im Akkreditivgeschäft sind nur "reine"
Konnossemente (clean B/L) zugelassen. Der Inhalt des Konnossements ist in § 643 HGB geregelt. Seekonnossement (ocean B/L, marine B/L, bill of lading covering carriage by sea): Das
Seekonnossement entspricht für die Seeschifffahrt (Hafen-zu-Hafen-Verladung) dem
Konnossement (s. (Transport-) Papiere zwingend notwendig? - Rechtsfragen aus der Spedition – Logistikwelt - Forum-Speditionen | Das Original der Transportbranche. o. ). Combined (Transport) B/L: Handelsfähiges Konnossement für den internationalen
kombinierten Transport, wobei der Transport im Hauptlauf mit einem Seeschiff und der Vorlauf
und / oder Nachlauf mindestens einem anderen Verkehrsträger durchgeführt wird. Flussladeschein (Binnen- oder Flusskonnossement)- Inland waterway consignment note:
Der Flussladeschein entspricht für die Binnenschifffahrt dem Konnossement (s.
Nennen Sie Die Wichtigsten Transportdokumente! - Rund Um Das Lernen, Die Freiheit Und Das Leben
h), die Voraussetzungen der Aufnahme von Ausschlussklauseln (lit. i) und der Ausweisung von (Abzugs-) Franchisen (lit. j). Der vollständige Text dieses Artikels/der ERA/UCP 600 ist zu beziehen über ICC Deutschland e. V.,. Bestellinformationen:
ERA 600, Publikation Nr. 600, Englisch/Deutsch: ISBN-10: 3-929621-60-6 bzw. ISBN-13: 978-3-929621-60-0
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- § 410, Abs. 2: Recht des Frachtführers bei einem nicht erfüllen des § 410, Abs. 1 vom
Absender: gem. Ziff. 1: Entfernen und gem. 2: Kostenersatz durch den Absender
Verpackung und Kennzeichnung der Ware, § 411
- Der Absender hat die Verpackungs- und
Kennzeichnungspflicht des Frachtgutes (vgl. auch Art. 17 Abs. 4, Ziff. b und e CMR = Haftungsbefreiung für den Frachtführer). Begleitpapiere, § 413 HGB
- § 413, Abs. 1: Absender muss die Urkunde zur Verfügung stellen bzw. Auskünfte darüber erteilen, die für die amtliche Behandlung des Gutes vor dessen Ablieferung erforderlich sind, insbesondere für eine Zollabfertigung. fi Bei Nichteinhaltung haftet der Absender gem. § 414 HGB. - § 413, Abs. 2: Schadensersatzpflicht des
Frachtführers bei: Verlust, Beschädigung oder unrichtige Verwendung. fi Ausnahme: Unvermeidbarkeit oder Unabwendbarkeit
Problembereich Transportdokumente
- Verwirrende Vielzahl verschiedener
Transportdokumente als "Vertreter von Waren"
- Umwandlung herkömmlicher Transportdokumen- te aus Papier in elektronische Transportdoku- mente (langwierig aufgrund bestehender Rechtsvorschriften)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dokumente Im Außenhandel (Handelspapiere) - Wirtschaftslexikon
Zudem ist ein Teil der Warenbegleitpapiere bei der Einfuhrbewilligung vorzulegen. Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Dokumente (Warenbegleitpapiere). In: Rudolf Sachs: Leitfaden Außenwirtschaft. 3. Auflage, Gabler, Wiesbaden 1984, ISBN 978-3-409-61003-2, S. 53 ff. Auf, abgerufen am 13. August 2021. ↑ Handbuch für Export und Versand. Länder- und Zollinformationen kompakt. Storck, Hamburg 2013, ISBN 978-3-86897-213-9, S. 57.
Es kann eine Bestätigung des Verfrachters über
die Übernahme der Waren zur Verschiffung (Empfangs- / Übernahme-Konnossement, Received
for Shipment B/L) oder eine Bestätigung über die Verbringung der Waren an Bord (Bord/Verlade-Konnossement, On Board B/L, Shipped on Board B/L) sein. Darüber hinaus beinhaltet
es die Verpflichtung des Verfrachters, die Waren zum Bestimmungshafen zu befördern und
gegen Rückgabe des Konnossements an den legitimierten Inhaber des Konnossements
auszuliefern. Hinsichtlich der Übertragung wird unterschieden in:
Order-Konnossement: Es wird auf den namentlich genannten Empfänger oder "an Order"
ausgestellt. Eine Übertragung auf Dritte ist durch Indossament möglich. Das OrderKonnossement wird verwendet, wenn die Ware z. B. während des Transportes weiterverkauft
wird. Namens- / Rekta-Konnossement (Straight B/L): Das Papier lautet auf den Namen des
Empfängers ohne jeden Zusatz, so dass nur dieser die Herausgabe der Ware verlangen
kann. Die Übergabe auf einen Dritten ist nur durch eine Abtretungserklärung (Zession)
möglich.