15. 06. 2016 21:53
Rechtswidrige Indizierung
Rammstein darf auf Schadenersatz hoffen
Rammstein nimmt selten ein Blatt vor den Mund. 2009 geht die Band nach Meinung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu weit und verbietet ein Album. Ein Gericht hält die Indizierung für falsch und eine Entschuldigung für angebracht. 27. 09. 2013 18:26
Stress um "Stress ohne Grund"
Wowereit zeigt Bushido an
Mit seinem Lied "Stress ohne Grund" ist Bushido offenbar zu weit gegangen. Es hagelt Strafanzeigen gegen den Berliner Rapper. Zu den Klägern gehört neben einem türkischstämmigen FDP-Politiker auch der Regierende Bürgermeister der Hauptstadt, Klaus Wowereit. 09. 08. 2013 12:01
"Der Landser" steht unter Beschuss
Gegner machen gegen Kriegsheft Front
Das Simon-Wiesenthal-Center geht gegen die Kriegsromanheft-Reihe "Der Landser" vor: Die jüdische Organisation sieht darin SS-Kriegsverbrecher verherrlicht. Deutsche Behörden nehmen die Vorwürfe ernst. Der Bauer-Verlag verteidigt die Hefte und will sie überprüfen.
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Bundesprüfstelle Für Jugendgefährdende Medien Jobs At Gesis
16. 05. 2018 14:22
Verkauf auch an Kinder möglich
Bushido-Album nicht mehr auf dem Index
Der Rapper Bushido hat vor Gericht gewonnen. Sein Album "Sonny Black" ist zu Unrecht jugendgefährdend, entscheiden Richter in Münster. Der Streit um Jugendschutz und Kunstfreiheit ist damit aber noch nicht beendet. 15. 06. 2016 21:53
Rechtswidrige Indizierung
Rammstein darf auf Schadenersatz hoffen
Rammstein nimmt selten ein Blatt vor den Mund. 2009 geht die Band nach Meinung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu weit und verbietet ein Album. Ein Gericht hält die Indizierung für falsch und eine Entschuldigung für angebracht. 03. 2015 15:11
Ist das Kunst oder kann das weg? "Stress ohne Grund" vom Index genommen
Durch Gewaltaufrufe und Beleidigungen landet der Rap-Song "Stress ohne Grund" von Bushido und Shindy auf dem Index der Bundesprüfstelle. Zwei Jahre wehren sich die Rapper gegen die Indizierung - mit Erfolg. 25. 01. 2014 15:49
Thüringens Regierung versucht es erneut
soll auf den Index
"Rache muss sein" heißt das Lied, das der thüringischen Landesregierung gewaltig stinkt.
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Was wird geprüft und gegebenenfalls indiziert? Medien gelten als jugendgefährdend, wenn sie dazu geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. Sieben gesetzliche Fallgruppen listet die Bundesbehörde auf, die nach Regelungen des Jugendschutzgesetzes gefährdend sein können und hier kurz aufgelistet sind. Zudem gibt es weitere Fallgruppen, die zwar nicht gesetzlich geregelt sind, aber trotzdem zur Jugendgefährdung führen können und durch die Rechtsprechung bestätigt wurden. Damit fallen auch diese Fälle geprüft und gegebenenfalls indiziert werden. Außerdem gibt es Fälle schwerer Jugendgefährdung, die auch ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle Werbe- und Verbreitungseinschränkungen auferlegt werden können. Ausführliche Beschreibungen findet ihr auf der Website der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien.
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12- bis 18-/19-Jährige) nach Medientätigkeiten strukturiert dargestellt sowie in erzieherische Kontexte gesetzt. Die zum Ausdruck kommende Vielfalt und Allgegenwart von Mediennutzung, insbesondere hinsichtlich Interaktion und Kommunikation, verdeutlicht die Notwendigkeit der Neuausrichtung der Erfüllung des staatlichen Schutzauftrags in Bezug auf den Kinder- und Jugendmedienschutz hin zur Ermöglichung einer unbeschwerten Teilhabe. Der Gefährdungsatlas enthält einen Überblick über 35 Medienphänomene, die mit Gefährdungen für eine unbeschwerte Teilhabe verbunden sind. Im Rahmen der Darstellung von Fokuspunkten der Fachdiskussion und den Berührungspunkten von Kindern und Jugendlichen mit den Phänomenen werden neben den Gefährdungen auch fördernde Funktionen für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen, die teilweise ebenfalls mit den Phänomenen assoziiert sind und gerade den kinderrechtlichen Teilhabeanspruch an der digitalen Mediennutzung begründen.
Medien zu nutzen macht Spaß und ermöglicht neue Erfahrungen, neues Wissen. Aber die Fähigkeit, Medien so zu nutzen, dass sie das Leben bereichern, ist Kindern und Jugendlichen nicht angeboren. Kinder und Jugendliche brauchen Medienerziehung und benötigen alters- und entwicklungsgerechte Freiräume der Mediennutzung. Diese Freiräume finden aber ihre Grenzen in Medieninhalten und einer Mediennutzung, die für die Kinder und Jugendlichen schädlich sind. Bestimmte Medieninhalte können Kinder und Jugendliche "sozialethisch desorientieren" und so ihre Erziehung und ihre Entwicklung gefährden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, jugendgefährdende Medien auf Antrag bzw. Anregung von Behörden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zu indizieren. Indizierte Medien dürfen öffentlich nicht beworben und Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden. Gefährdet aber ein bestimmter Medieninhalt tatsächlich die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit?