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- Erfolgsaussichten von Berufungsverfahren in Zivilsachen – clausula.de
Erfolgsaussichten Von Berufungsverfahren In Zivilsachen – Clausula.De
Das Berufungsgericht stellt den Berufungsschriftsatz und dann auch den Schriftsatz mit der Berufungsbegründung der Gegenseite zu. Ggf. setzt es der Gegenseite eine Frist, binnen der sie vortragen kann, wie sie zur Berufung des Gegners steht. Weiter prüft das Berufungsgericht nach Vorliegen der Berufungsbegründung, ob die Berufung form- und fristgerecht eingelegt worden ist und ob sie Aussicht auf Erfolg hat. Ist die Berufung z. B. zu spät eingelegt worden oder nicht in der gehörigen Form, wird das Berufungsgericht dies dem Berufungsführer mitteilen und ankündigen, die Berufung mit Beschluss zu verwerfen (§ 522 Abs. Gebuehr prüfung erfolgsaussichten berufung. 1 ZPO). Ergibt sich aus einer etwaigen Stellungnahme des Berufungsführers nicht noch ein Grund, die Berufung trotzdem für zulässig zu erachten (z. weil mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung glaubhaft gemacht wird, dass die Berufung nicht hat fristgerecht eingereicht werden können), wird die Berufung mit Beschluss verworfen. Dann ist nach Zustellung des Beschlusses das Berufungsverfahren beendet.
30. 08. 2011 ·Fachbeitrag ·Berufung von RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Bonn | Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3. 2. 1 VV RVG. Da das Berufungsverfahren ein eigener gebührenrechtlicher Rechtszug ist (§ 15 Abs. 2 S. 2 RVG), können auch hier die Verfahrens- Termins und Einigungsgebühr nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer anfallen. Welche Gebühren der Anwalt im Einzelnen abrechnen kann, hängt vom Umfang des erteilten Auftrags sowie vom konkreten Verlauf des Berufungsverfahrens ab. Hier die wichtigsten Fallgestaltungen mit Abrechnung. In den folgenden Ausgaben werden Einzelprobleme zur Berufung vertieft. | 1. Prüfungsgebühr Prüft der Anwalt für den Mandanten die Erfolgsaussicht eines Berufungsverfahrens, so hängt der Gebührenanspruch davon ab, welchen Auftrag ihm der Mandant zuvor erteilt hat. Erfolgsaussichten von Berufungsverfahren in Zivilsachen – clausula.de. Ist die Prüfung der Erfolgsaussicht der Berufung auftragsgemäß mit der Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens verbunden, kann der Anwalt nach Nr. 2101 VV RVG eine 1, 3-Prüfungsgebühr verlangen.