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Um unsere Parkplätze mit dem Auto schnell zu finden, empfehlen wir dir als Ziel Matthäuskirchweg, 48151 Münster in dein Navi einzugeben! Jetzt Lastenrad kaufen in Münster
Du bist auf der Suche nach dem perfekten Lastenrad und möchtest dich individuell beraten lassen? Jetzt einfach einen Termin bei unseren Experten vor Ort vereinbaren und wir finden mit dir gemeinsam dein Traum Lastenrad. In unserem Lastenfahrrad-Zentrum in Münster kannst du deine ausgewählten Lastenrad Modelle kostenlos und unverbindlich Probe fahren. Denn unser Ziel ist es, dass du dein passendes Lastenrad findest. Vor Ort lernst du die große Vielfalt an verschiedenen Marken und Modelle kennen. Stadt setzt auf Förderung: Wieder Zuschuss für Lastenräder-Kauf. Wir unterstützen dich dabei ein Lastenrad - abgestimmt auf deine Bedürfnisse und Wünsche - zu finden. Auch nach dem Kauf bist du und dein Lastenrad bei unserem Serviceteam in guten Händen. Unsere Lastenrad-Experten vor Ort freuen sich auf deinen Besuch.
- Stadt setzt auf Förderung: Wieder Zuschuss für Lastenräder-Kauf
- Lastenradförderung kommt! – LASSE – Dein Lastenrad für Münster
Stadt Setzt Auf Förderung: Wieder Zuschuss Für Lastenräder-Kauf
Abweichend von Satz 1 beteiligt sich der Bund befristet bis zum 31. Dezember 2021 an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Bundesförderung wird im Jahr 2021 in Kommunen, die als strukturschwach gelten, durch eine ergänzende Landesförderung von 5 Prozent und ansonsten um 10 Prozent aufgestockt. Der Gesamtfördersatz beträgt somit bei strukturschwachen Kommunen 95 Prozent und ansonsten 90 Prozent. Wo ist der Antrag zu stellen? Bewilligungsbehörde
Bezirksregierung Münster Dezernat 25 Domplatz 1 – 3 48143 Münster
Wann ist der Antrag zu stellen? Lastenrad förderung münster. Die Antragstellung ist ab sofort möglich. Welche Rechtsgrundlage besteht? Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW)
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
Was noch wichtig ist? Das Sonderprogramm "Stadt und Land" ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplanes 2050. Die Förderrichtlinie FöRi-Nah soll zur Abwicklung der Verwaltungsvereinbarung "Stadt und Land" genutzt werden.
Lastenradförderung Kommt! – Lasse – Dein Lastenrad Für Münster
Die Lastenrad-Förderung wurde bewilligt. Nun ist auch Münster dabei und schließt sich vielen deutschen Städten an! Am Donnerstag, 14. 02. 2019 verkündete die Kommune das neue Förderprogramm für 2019, das die Münsteraner bei der Anschaffung eines Lastenfahrrads finanziell unterstützen soll. Ab März 2019 tritt das Programm in Kraft. Lastenrad förderung munster.fr. Mit einer Finanzspritze, einem Zuschuss von 30% des Kaufpreises und maximal 1000 € beteiligt sich Münster großzügig bei der Anschaffung eines neuen Lasten e-Bikes. Damit folgt Münster anderen Städten, die bereits die vielen positiven Aspekte von Lasten e-Bikes auf den Straßen der Städte erkannt haben. Die Kommune verfolgt den Ansatz, die Bürger zu entlasten. Mit dem Programm setzt die Stadt nicht nur auf die Steigerung der Mobilität und Bewegung seiner Bürger sondern gleichermaßen zum Wohle der Bürger auf die Verbesserung der innerstädtischen Verkehrslage und Erhöhung der Umwelteffizienz. Ab dem 01. 03. 2019 kannst du den Antrag für die Förderung bei der Stadt Münster einreichen.
Bezeichnung Förderprogramm
Förderung der Nahmobilität - Sonderprogramm "Stadt und Land"
Wer wird gefördert? Lastenrad förderung monster.fr. Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert? Neu-, Um- und Ausbau von
Straßenbegleitenden, vom motorisierten Individualverkehr möglichst getrennten Radverkehrsanlagen,
Eigenständigen Radwegen,
Fahrradstraßen und Fahrradzonen,
Radwegebrücken oder -unterführungen zur höhenfreien Querung anderer Verkehrswege,
Knotenpunkte, die die Komplexität reduzieren, die Verkehrsströme trennen, eine vollständig gesicherte Führung des Radverkehrs vorsehen und/oder Sichthindernisse konsequent beseitigen,
Schutzinseln und/oder vorgezogenen Haltelinien,
Anlagen des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und Lastenräder, wie Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser. Ebenfalls zuwendungsfähig sind:
Der zur Durchführung benötigte Grunderwerb,
aus Verkehrssicherheitsgründen erforderliche Elemente einschließlich Beleuchtungsanlagen,
wegweisende Beschilderung und
erforderliche Planungsleistungen Dritter (außerhalb der öffentlichen Verwaltung).