Ausbildereignungsprüfung
Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt bei einer Teilnahme an berufsbegleitenden Lehrgängen kann noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erworben werden. Die Berufspraxis muss im Personalwesen absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Personalfachkaufmannes/einer Geprüften Personalfachkauffrau haben. Der Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Monate vor dem Prüfungstermin. Geprüfte Personalfachkaufleute - IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
I. Personalarbeit organisieren und durchführen
Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden
Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten
Prozesse im Personalwesen gestalten
Projekte planen und durchführen
Informationstechnologie im Personalbereich nutzen
Beraten und Fachgespräche führen
Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen
Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden
II. Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden
Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen
Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen
Sozialversicherungsrecht anwenden
Sozialleistungen des Betriebes gestalten
Personalbeschaffung durchführen
administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten
III.
- Geprüfte Personalfachkaufleute - IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Geprüfte Personalfachkaufleute - Ihk Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern
Die Weiterbildung geprüfter Personalkaufmann/geprüfte Personalkauffrau befähigt zur Übernahme von verantwortlichen Aufgaben in der Personalwirtschaft, Personalberatung und Personal- und Organisationsentwicklung. Dabei werden Entscheidungen in der Personalpolitik, Personalplanung und im Personalmarketing getroffen und Funktionen in der Aus- und Weiterbildung der Unternehmen übernommen. Zugangsvoraussetzung der Prüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung im verwaltenden oder personalwirtschaftlichen Bereich mit einer anschließenden mindestens einjährigen Berufserfahrung.
Hinweise zur aktuellen Corona-Situation
Wir informieren Sie hier über den aktuellen Stand der Situation. Inhalte
Die für Ihre Prüfung relevanten Inhalte und Abläufe finden sich in der vom Gesetzgeber erlassenen Verordnung (siehe Downloads). Um Ihnen einen ersten Eindruck der Anforderungen zu geben, finden Sie hier einige Auszüge daraus:
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzt, um verantwortliche Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung wahrzunehmen. Der Personalfachkaufmann/Die Personalfachkauffrau soll qualifiziert beraten und Prozesse begleiten können. Insbesondere soll er/sie die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit beherrschen und die Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing verantwortlich mitgestalten.