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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. wurde bereits 1885 gegründet und ist ein Zusammenschluss von diversen Mitgliedern aus den Sparten Handel, Handwerk, Industrie und Dienstleistung. Der Verein ist eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, der es sich zum Ziel gesetzt hat, unlauteren Wettbewerb, zu Gunsten des fairen Wettbewerbs, zu verhindern und wenn nötig mit gerichtlichen Schritten zu unterbinden. Vorwurf durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.
In einem Fall, in dem der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. kürzlich einem ebay-Verkäufer eine Abmahnung zukommen ließ, geht es um die Pflicht zur Nennung des Grundpreises, um den Verbrauchern den Vergleich mit anderen Anbietern zu erleichtern.
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Der Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Vorsicht bei der Verwendung von Markennamen
Wer mahnt ab? SKODA AUTO a. s. (Vertreten durch Kanzlei Lubberger Lehment) Wie viel? 2. 904, 70 Euro Wer ist betroffen? Online-Händler von Autoteilen
Ein Online-Händler verkaufte in seinem Ebay-Shop Fahrzeugmatten und verwendete dabei unzulässigerweise in der Überschrift des Angebots den geschützten Markennamen "SKODA". Damit liegt ein Verstoß gegen das Markenrecht vor. Der Inhaber der Marke wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Außerdem verlangt er vom Händler Auskunft darüber, wie viele Fahrzeugmatten unzulässigerweise mit der Bezeichnung verkauft wurden, um zu errechnen, wie hoch die möglichen Schadensersatzansprüche sind. Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen im Online-Handel informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
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Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V. wegen fehlendem Grundpreis zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung. Zu der hier vorliegenden Abmahnung: In der Abmahnung wird gerügt, dass in einem Internetshop bei dem Angebot eines Lebensmittels kein Grundpreis dargestellt wurde. Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, muss ein Grundpreis mit angegeben werden. Preis und Grundpreis müssen auf einen Blick erkennbar sein. Bei Lebensmitteln ist in der Regel immer eine Grundpreisangabe notwendig. Auf einen Grundpreis kann nur dann verzichtet werden, wenn das Lebensmittel in einer Grundpreiseinheit angeboten wird, z. B. ein Liter oder ein Kilogramm. Wichtig: Im Mai 2022 ändert sich die Preisangabenverordnung. Grundpreise dürfen ab dann nur noch mit der Grundpreiseinheit 1 Liter oder 1 kg angegeben werden.
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