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Wann ist Trinkgeld steuerfrei? Kurz gesagt: Trinkgeld ist immer dann steuerfrei, wenn es freiwillig und direkt an angestellte Trinkgeldempfänger, also das Servicepersonal gezahlt wird. Es steht nicht auf der Rechnung und Arbeitnehmer müssen erhaltenes Trinkgeld nicht zusätzlich zum Arbeitslohn versteuern, wenn der Trinkgeldgeber es ohne Rechtsanspruch und einfach zusätzlich zum vereinbarten Entgelt der Dienstleistung oder des Produktes zahlt. Wann müssen Trinkgelder versteuert werden? Besteht ein Rechtsanspruch auf ein Trinkgeld, ist es steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Hinweis auf Trinkgeld und seine Höhe auf einer Speisekarte steht. Auch, wenn es für alle Angestellten eine gemeinsame Trinkgeldkasse gibt, muss das Trinkgeld versteuert werden, bevor die Mitarbeiter ihre Anteile erhalten. Gleiches gilt für selbstständige Unternehmer: Hier wird Trinkgeld vom Kunden als Einnahme gesehen. Es muss entsprechend ordnungsgemäß dokumentiert und versteuert werden.
Trinkgeld ist in vielen Branchen ein Ausdruck der Kundenzufriedenheit. In der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich – z. B. bei Friseuren oder Taxifahrern – ist das Trinkgeld als "Zusatzverdienst" de facto sogar eine wichtige Ergänzung des eigentlichen Gehalts. Doch wann muss dieser Zusatzverdienst in der Steuererklärung auftauchen, und wann ist Trinkgeld steuerfrei? Wir erklären es. Wie viel Trinkgeld ist in Deutschland üblich? Trinkgeld gehört in vielen Branchen in Deutschland zu den allgemeinen Gepflogenheiten zwischen Anbieter und Kunden. Vor allem in der Gastronomie, aber auch im Taxigewerbe oder als Handgeld für den Paketzusteller hat das Trinkgeld seinen festen Platz im Geschäftsalltag gefunden. In der Gastronomie etwa kein Trinkgeld zu geben, gilt bereits als Ausdruck erheblicher Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung – es sei denn, der Kunde holt lediglich vorbestellte Ware ab. Die Höhe des Trinkgeldes ist abhängig von der Zufriedenheit des Kunden mit der Dienstleistung.