Lange Tage und damit verbundene Überstunden: das bringt das Arbeitsleben im Hotel und Restaurant oft mit sich. Doch wie werden Überstunden in dieser Branche in Österreich eigentlich geregelt? Wir haben die wichtigsten Formen der Überstundenregelungen für dich hier zusammengefasst. Die nachfolgenden Informationen sind gründlich recherchiert, wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte. Ab wann spricht man von Überstunden? Grundsätzlich liegen Überstunden vor, wenn man aufgrund von erhöhtem Arbeitsbedarf die Grenzen der erlaubten täglichen oder wöchentlichen Normalarbeitszeit überschreitet. Die Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 8 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich. Doch es gibt einige Ausnahmen, bei denen diese Zeiten überschritten werden dürfen und trotzdem keine Überstunden geleistet werden. Kollektivvertrag gastgewerbe 30 stunden euro. Dazu mehr dazu im zweiten Teil des Artikels. Wie viele Überstunden dürfen geleistet werden? Wöchentlich sind höchstens 20 Überstunden zulässig. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Wochenarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden pro Woche betragen darf.
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Kollektivvertrag Gastgewerbe 30 Stunden Euro
17. Juni 2015 / in Gastronomie & Hotellerie, Personalmanagement Seit 1. Mai 2015 kommt für das Hotel- und Gastgewerbe in Niederösterreich, Steiermark und Wien ein neues Lohn- und Gehaltsschema zur Anwendung. In allen anderen Bundesländern soll das neue System schrittweise eingeführt werden. Die wichtigsten Änderungen in der Lohn- und Gehaltsordnung:
Die Gehaltstabellen beinhalten nun 6 Beschäftigungsgruppen
Die Lohntabellen wurden auf 5 Lohngruppen zusammengefasst
Bei der neuen Einstufung ist insbesondere zu berücksichtigen, ob ein Dienstnehmer eine Lehrabschlussprüfung oder eine abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung hat. Dies gilt nicht nur für neue sondern auch für bereits bestehende Dienstverhältnisse! Durch die Änderungen in der Lohn- und Gehaltsordnung ist im Hotel- und Gastgewerbe eine neue Einstufung sämtlicher Dienstnehmer erforderlich. Diese neue Einstufung ist den Dienstnehmern bis zum 30. Juni 2015 schriftlich mittels Dienstzettel bekanntzugeben. Neue Regelungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe - KPS Beratungsgruppe. Weitere Änderungen im Kollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe:
Der Durchrechnungszeitraum für die Normalarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte in Ganzjahresbetrieben kann mittels schriftlicher Vereinbarung auf 26 Wochen (bisher: 13 Wochen) ausgedehnt werden.
Kollektivvertrag Gastgewerbe 30 Stunden Hat
830, 00
€ 1. 857, 50
€ 1. 884, 90
€ 1. 912, 40
€ 1. 939, 80
€ 1. KV-Infoplattform -. 967, 30
€ 1. 994, 70
€ 2. 022, 20
€ 2. 049, 60
Lohngruppe 3
Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die
berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten. Restaurantfachfrau/Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Köchin/Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt Gastronomiefachfrau/Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/Systemgastronom, Konditorin/Konditor, Bäckerin/Bäcker, Elektrikerin/Elektriker, Haustischlerin/ Haustischler, Gärtnerin/Gärtner, Masseurin/Masseur, Kosmetikerin/Kosmetiker, Fußpflegerin/Fußpfleger
€ 1.
Kollektivvertrag Gastgewerbe 30 Stunden Al
Inhalt
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Zusatzkollektivvertrag
zum Kollektivvertrag für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Kollektivvertrag gastgewerbe 30 stunden in tage. Mai 2015 geltenden Fassung, mit dem das Gehaltsschema für die Hotellerie Wien erhöht und die Beschäftigungsgruppen abgeändert werden
Redaktionelle Anmerkungen
Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
1. Vertragsparteien Dieser Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Fachgruppe Hotellerie Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, Judenplatz 3-4, 1010 Wien, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1034 Wien. 2. Geltungsbereich Dieser Kollektivvertrag gilt:
•
räumlich für das Gebiet des Bundeslandes Wien,
fachlich für alle Betriebe, die der Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Hotellerie Wien, angehören,
persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten Angestellten.
967, 30
2. 013, 00
Beschäftigungsgruppe 3
1. 620, 00
1. 660, 50
1. 701, 00
1. 741, 50
1. 782, 00
Beschäftigungsgruppe 4
1. 530, 00
1. 568, 30
1. 606, 50
1. 644, 80
1. 683, 00
Beschäftigungsgruppe 5
1. 450, 00
1. 486, 30
1. 522, 50
1. 558, 80
1. 595, 00
Hotellerie in WIEN, gültig ab 1. 5. 2016
1. 655, 00
1. 696, 40
1. 737, 80
1. 779, 13
1.