Formulare mit rot schraffiertem Rand (links und rechts), Sonderanfertigung Format DIN A 4, VPE 100 Stück
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Beförderungsdokument für gefährliche Güter nach §6 GGVSee (IMO-Erklärung), VPE 100 Stück
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ADR - ADR-Übereinkommen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (1) Vom 30. September 1957 (BGBl. 1969 II S. 1489, 1970 II S. 50) Zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 16. November 2021 (BGBl. 2021 II S. 1184) (Übersetzung) (2) IM BESTREBEN, die Sicherheit der Beförderungen im internationalen Straßenverkehr zu erhöhen, haben die VERTRAGSPARTEIEN folgendes VEREINBART: (1) Red. Anm. : Nach § 1 der Verordnung vom 22. Juni 1977 (BGBl. II S. 569) gilt: "Bei der Beförderung gefährlicher Güter gemäß 1. Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (Gefahrgutver... | Schriften | arbeitssicherheit.de. dem Europäischen Übereinkommen vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. 1969 II S. 1489) und seinen Anlagen A und B in der Fassung vom 29. Juli 1968 (Anlagenband zum Bundesgesetzblatt 1969 II Nr. 54), diese zuletzt geändert durch die 6. ADR-ÄnderungsV vom 22. September 1975 (BGBl. II S. 1357), und 2. der Internationalen Ordnung für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn (RID) - Anlage I des Internationalen Übereinkommens vom 7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr (BGBl.
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