Dies war und ist bei der Koch Media GmbH nach Ansicht des AG Kassel jedoch nicht der Fall. AG Kassel, Urteil vom 14. : 410 C 2230/14
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Wie verhalte ich mich, wenn ich eine urheberrechtliche Abmahnung, z. B. wegen Filesharing, erhalten habe? Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung ernst nehmen und keinesfalls ohne anwaltliche Hilfe befolgen. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf ihre Berechtigung überprüfen und sich von diesem in Ihrem Abmahnfall vertreten! Kontaktieren Sie nicht die abmahnende Kanzlei! Unterzeichnen Sie nicht die Ihnen vorgelegte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne anwaltlichen Rat! Leisten Sie keine voreiligen Zahlungen an die abmahnende Kanzlei! Die Berechtigung einer Abmahnung lässt sich immer nur im Einzelfall überprüfen und nicht pauschal beurteilen! Nach unseren Erfahrungssätzen sind bei nahezu allen Abmahnungen die gestellten Forderungen der Abmahner überhöht, zum Teil kann sich eine Abmahnung auch als insgesamt unwirksam herausstellen, z. wenn der Abmahner die eigene Aktivlegitimation nicht nachweisen kann oder sich die Abmahnung selbst als inhaltlich unbestimmt erweist.
- Koch media gmbh klage 1
Der Dowload des Computerspiels " Kingdoms Come Deliverance " wird derzeit von der Firma Koch Media GmbH abgemahnt. Die Abmahnschreiben werden durch die Rechtsanwälte Reichelt Klute Assmann, kurz rka, versendet. Die Koch Media GmbH aus München geht seit vielen Jahren mit Abmahnungen gegen die illegale Nutzung der von ihr hergestellten oder lizenzierten Computerspiele in Internet-Tauschbörsen vor. Was fordert die Koch Media? Bereits mehrere Betroffene haben berichtet, dass sie eine DEMO-Version des Computerspiels heruntergeladen hätten und dies auch noch in einer Tauschbörse. In der Abmahnung heißt es, das Computerspiel " Kingdoms Come Deliverance " sei am 13. Februar 2018 auf dem deutschen Markt erschienen. Und weiter wird vorgetragen:
"Unsere Mandantin hat hierzu ausschließliche Nutzungs- und Vertriebsrechte an dem Computerspiel ´Kingdoms Come Deliverance" von der Entwicklerin, der Fa. Warhorse Studios s. r. o., Tschechische Republik, erworben. " Ein nachprüfbarer Nachweis über die wirksame Einräumung dieser urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Spiel liegt dem Abmahnschreiben allerdings nicht bei.
Aktivlegitimation). Manchmal schwierig: Abmahner muss Rechtekette lückenlos nachweisen
Die Firma Codemasters Software Company Limited, UK, habe das Computerspiel "F1 2010" produziert und der Koch Media GmbH für Deutschland eine exklusive Lizenz erteilt. Dies sei über einen Vertrag vom 09. 03. 2009 der Fa. Codemasters mit der Koch Media GmbH, Österreich, und einer anschließenden Übertragung von dieser auf die Klägerin auf der Grundlage eines Rahmenvertrags vom Januar 2001 erfolgt. Nur der Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte darf im Falle einer Rechtsverletzung Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Diese sogenannte Rechtekette vom Urheber bis zu demjenigen, der abmahnt bzw. Klage erhebt, muss lückenlos nachgewiesen werden, was gerade bei Computerspielen und internationalen Filmprojekten schwierig ist und den Abmahnern nicht immer gelingt. Englische Verträge ggf. nicht zu berücksichtigen
Der Beklagte bestritt, dass die Klägerin Schöpferin des Werks und beantragte Klagabweisung.