Auch nach der Veröffentlichung eines neuen Missbrauchsgutachtens für das Bistum Hildesheim an diesem Bistum bleibt offen, ob sich der frühere Bischof Heinrich Maria Janssen selbst an Kindern vergangen hat. Das Gutachten stellt allerdings im Umgang mit Missbrauchsfällen "eklatante Missstände" fest. Es könne nicht festgestellt werden, "ob Bischof Janssen sexuellen Missbrauch oder sexuelle Grenzüberschreitungen gegenüber Minderjährigen begangen hat", heißt es in dem am Dienstag vorgelegten Bericht. "Es ergeben sich allerdings verschiedene Facetten eines problematischen Umgangs mit sexualisierter Gewalt und Sexualität. " Die Gutachter um die ehemalige niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz stellten "eklatante Missstände" im Umgang mit Missbrauch während Janssens Amtszeit zwischen 1957 und 1982 fest. "Demnach gab es von kirchlicher Seite Zuwendung und Schutz für die Täter, während die Betroffenen keinerlei Hilfsangebote erhielten und mit ihrem Leid allein gelassen worden sind", erklärte das Bistum.
Bistum Hildesheim Wahlen
Die Wahlen der Gemeindegremien in den Bistümern sind deshalb ein wichtiges Partizipationsinstrument der Katholischen Kirche. Sie geben Menschen die Möglichkeit, ihr Gemeindeleben sowohl indirekt als auch aktiv mitzugestalten. Um möglichst alle Mitglieder seiner Kirchengemeinden über die Wahlen und ihre Bedeutung zu informieren, ist das Bistum Hildesheim einen großen Schritt in Richtung barrierefreie Informationsgestaltung gegangen. Zusätzlich zur standardsprachlichen Homepage wurde ein eigener Leichte-Sprache-Auftritt entwickelt, der seit Anfang Mai Leser in Leichter Sprache über die Gremienwahlen informiert. In Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle Leichte Sprache sind dafür insgesamt sieben Texte entstanden. Die Texte liefern wichtige Informationen für potentielle Wähler und Kandidaten. Eine besondere Verständnisstütze ist dabei auch das integrierte Wörterbuch in Leichter Sprache. Es liefert umfassende Erklärungen von komplexen Konzepten und zentralen Begriffen aus dem kirchlichen Sprachgebrauch, auch über das Thema "Gremienwahlen" hinaus.
Bistum Hildesheim Wahlen In Deutschland
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sollten Sie dabei unbeobachtet sein. Entscheiden Sie eigenständig, und lassen Sie sich Ihre Stimme nicht von einer anderen Person – auch nicht Eltern, Lebenspartner oder Kinder – vorgeben. Legen Sie den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag (blau) und kleben Sie ihn zu. Füllen Sie die "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl" vollständig mit Ort, Datum und Unterschrift aus. Legen Sie den Stimmzettelumschlag (blau) und die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag. Kleben Sie den Brief zu. Wenn Sie den Brief innerhalb von Deutschland verschicken, sind keine Briefmarken notwendig. Anschließend versenden Sie den Wahlbrief per Post oder geben Ihn persönlich bei der Gemeinde in Hildesheim ab. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt in Hildesheim vorliegen. Wenn Ihre Dokumente nicht pünktlich eingehen, werden sie bei der Stimmauszählung nicht berücksichtigt. Wir empfehlen, die Briefwahldokumente spätestens am dritten Tag vor der Wahl abzusenden.
Bistum Hildesheim Wahlen In Der
… Rechtsnormen für den Inhalt der Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen im Bistum Hildesheim. Die Bistums-KODA Hildesheim Die "Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechtes" (Bistums-KODA Hildesheim) hat 16 Mitglieder: Acht vom Generalvikar benannte Vertreter/-innen der Dienstgeberseite und acht gewählte Vertreter/-innen der Mitarbeitenden. Die Amtszeit dauert von 2020 bis 2024. Dritter Weg Aus der Entscheidung für den Dritten Weg resultiert, dass katholische kirchliche Dienstgeber keine Tarifverträge abschließen. Das System sichert aber selbst Beschäftigten in kleinen Einrichtungen den paritätisch ausgehandelten Standard, da die Übernahme des jeweiligen kirchlichen Arbeitsvertragsrechts kirchengesetzlich verbindlich vorgegeben ist. Gerechter Lohn Das kirchliche Arbeitsvertragsrecht ist im Vergleich zu den auf dem Wege des staatlichen Tarifrechts gefundenen Regelungen ein gleichwertiges Vertragsrecht. Das Vergütungsniveau im Dienst der Katholischen Kirche entspricht im Wesentlichen dem des Öffentlichen Dienstes.
Weiterlesen nach der Anzeige Weiterlesen nach der Anzeige Pfarrgemeinderäte kümmern sich um die Entwicklung des Gemeindelebens von der Jugendarbeit bis zur Öffentlichkeitsarbeit. Der Kirchenvorstand hingegen befasst sich mit den Themen Finanzen, Immobilien und Personal. Die Gremien sind in der Regel vier Jahre im Amt. Die neuen Pfarrgemeinderäte haben im Januar 2019 ihre konstituierende Sitzung und die Kirchenvorstände im Februar 2019. Das Motto der Wahl am 11. November lautet "Ich glaub. Ich wähl. ". Von Andreas Zimmer