Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, bzw. abgesondert wurde, und einen Verdienstausfall erleidet und dabei nicht krank ist, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Erstattung feuerwehreinsatz formular bayern 19. Ein gesetzliches Tätigkeitsverbot besteht für
Personen, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit diesen in Berührung kommen, oder die in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, wenn sie
an bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. Salmonellose), infizierten Wunden oder Ähnlichem leiden oder Ausscheider sind;
Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche beschäftigt sind, soweit sie
an bestimmten Infektionskrankheiten leiden oder Ausscheider sind. Darüber hinaus sind die zuständigen Gesundheitsämter berechtigt, Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern bestimmte berufliche Tätigkeiten zu untersagen, soweit dies notwendig ist, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben auch das Recht, die oben genannten Personen in einem Krankenhaus oder an einem anderen Ort abzusondern (beispielsweise in häuslicher Quarantäne). Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. 1. bis 6. Woche: Entschädigung in Höhe des vollen Verdienstausfalls (netto) und ab 7. AVBayFwG: § 11 Entschädigung des Feuerwehrkommandanten und anderer Feuerwehrdienstleistender - Bürgerservice. Woche: Entschädigung in Höhe von 67% des entstandenen Verdienstausfalls (netto). Es besteht die Pflicht des Arbeitgebers, auch die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Durch diese gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sicher gestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz Absonderung ihr Geld weiter erhalten. Bei Selbständigen erfolgt die Berechnung auf Basis von 1/12 des Arbeitseinkommens (§ 15 Sozialgesetzbuch IV), bei Heimarbeitern gilt der Monatsdurchschnitt des letzten Jahreseinkommens. Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich zu informieren, dass ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Als angestellte(r) Beschäftigte(r) erhalten Sie den Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Absonderung gemäß Infektionsschutzgesetz in den ersten 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt.
Dieses Video ist auf der Videoplattform YouTube veröffentlicht. Beim Einblenden des Videos wird Ihre IP-Adresse an YouTube übermittelt. Wenn Sie das Video ansehen möchten, klicken Sie auf Video einblenden. AVBayFwG: § 10 Erstattung von Verdienstausfall - Bürgerservice. Wenn Sie möchten, dass YouTube-Videos im BayernPortal künftig automatisch eingeblendet bzw. geladen werden, klicken Sie auf Videos immer einblenden. Mehr Informationen und eine Möglichkeit das automatische Einblenden / Laden der YouTube-Videos im BayernPortal zu deaktivieren, finden Sie unter Datenschutz.
5 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) findet keine Anwendung.
2 Für die Kommandanten in kreisfreien Gemeinden mit Berufsfeuerwehr und ihre Stellvertreter gilt Abs. 2 entsprechend; die Mindestsätze nach Abs. 1 können unterschritten werden. 1. (5) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 15, 10 € je Stunde. [ Redaktioneller Hinweis: Gemäß Bek. 362) beträgt der Stundensatz
ab 1. 2019 15, 60 €. 2020 16, 10 €. Erstattung feuerwehreinsatz formular bayern. 2021 16, 40 €. ] (6) 1 Einheitliche Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnung A gelten mit dem gleichen Vomhundertsatz unmittelbar für die Mindestsätze des Abs. 1, für die auf dieser Grundlage festgesetzten Entschädigungen und für die Entschädigung nach Abs. 5. 2 Centbeträge sind dabei auf volle zehn Cent aufzurunden. (7) Feuerwehrkommandanten, ihren Stellvertretern und Stadtbrandmeistern nach Art. 3 Satz 1 BayFwG wird für Reisen und Gänge, die ausschließlich zur Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben durchgeführt werden, Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der für Beamte, ausgenommen der Besoldungsgruppen A1 bis A7, geltenden Vorschriften gewährt; Art.
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