BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenrztliche Bundesvereinigung
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Hamburg/Bochum, den 9. 6. 2000
Die Richtlinien des Bundesausschusses der rzte und Krankenkassen ber die Verordnung der huslichen Krankenpflege einschlielich des Verzeichnisses der verordnungsfhigen Manahmen (Anlage der Richtlinien) sind bei der Verwendung des Vordruckmusters 12 zu beachten. Insbesondere wird auf folgende Punkte hingewiesen:
1. Die Verordnung huslicher Krankenpflege ist nur zulssig, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit der rztlichen Behandlung bedarf und die husliche Krankenpflege Bestandteil des rztlichen Behandlungsplans ist. Verordnung häuslicher Krankenpflege Das neue Muster | Info Praxisteam. In der Verordnung ist anzugeben, ob husliche Krankenpflege zur Vermeidung der
Krankenhausbehandlung (Krankenhausvermeidungspflege) oder
zur Sicherung der ambulanten rztlichen Behandlung (Sicherungspflege) erfolgt. Im Rahmen der huslichen Krankenpflege knnen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nur im Zusammenhang mit der Behandlungspflege verordnet werden; dies setzt bei der Sicherungspflege ferner voraus, dass die Satzung der Krankenkasse diese Leistungen vorsieht und der Versicherte keine Leistungen der Pflegeversicherung bezieht.
Verordnung Häuslicher Krankenpflege Das Neue Muster | Info Praxisteam
Zudem bildet das neue Formular die Versorgungsrealitt besser ab: So werden Leistungen wie Medikamentengabe, Blutzuckermessung, Kompressionsbehandlung oder Wundversorgung gezielt und in der Reihenfolge abgefragt, wie sie in der Praxis am hufigsten vorkommen. Leistungen, die nur in Ausnahmefllen vorkommen, knnen unter "Sonstige Manahmen" auf Freitextfeldern angegeben werden. Neu ist ein Ankreuzfeld fr die Untersttzungspflege, die am 1. Januar 2016 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wurde. KVSH - Häusliche Krankenpflege. Sie ist wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, soweit keine Pflegebedrftigkeit nach dem SGB XI vorliegt, verordnungsfhig. Alte Vordrucke drfen ab dem 1. Oktober nicht mehr verwendet werden. Das neue Muster 12 ist dann auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt und kann am Rechner ausgefllt oder per Blankoformularbedruckung erzeugt werden.
Kvsh - Häusliche Krankenpflege
Häufig verordnete Maßnahmen der Behandlungspflege
Die anzukreuzenden Leistungen sind jetzt nach Relevanz geordnet. Medikamentengabe: Das Herrichten der Medikamente kann nur bei starken Einschränkungen des Patienten, wie z. B. erhebliche Einschränkungen der Grob- und Feinmotorik verordnet werden. Zudem ist die Frage zu beantworten, ob der Patient seine Medikamente selbst einnehmen kann, wenn sie in einer Tages- oder Wochenbox gerichtet werden. Dann reicht das wöchentliche oder tägliche Richten der Medikamente. Blutzuckermessung: Neben der verordnungsbegründenden Diagnose (Erst- oder Neueinstellung eines medikamentös behandelten Diabetes, entgleister insulinpflichtiger Diabetes) muss aus der Verordnung hervorgehen, warum der Patient die Messung nicht mehr selbst durchführen kann (z. starke Einschränkung der Sehfähigkeit oder Motorik). Dreimal tägliche Messungen bis zu vier Wochen sind verordnungsfähig. Dauermessungen sind nur bei "Intensivierter Insulintherapie" verordnungsfähig. Kompressionsbehandlung: Laut Beschluss des G-BA vom Dezember 2017 ist eine Verordnung ab Kompressionsklassse 1 möglich, allerdings ist der Beschluss noch nicht in Kraft.
2. Voraussetzung fr die Verordnung huslicher Krankenpflege ist, dass sich der Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken und der Notwendigkeit huslicher Krankenpflege persnlich berzeugt hat oder dass ihm beides aus der laufenden Behandlung bekannt ist. 3. Die Verordnung huslicher Krankenpflege hat zu unterbleiben, wenn dem Vertragsarzt bekannt ist, dass der Versicherte oder eine im Haushalt des Versicherten lebende Person die erforderliche(n) Manahme(n) durchfhren kann. Ist dies nur fr Teilbereiche mglich, so hat die Verordnung fr diese Teilbereiche zu unterbleiben. Kann der Vertragsarzt nicht eindeutig beurteilen, ob eine im Haushalt des Versicherten lebende Person die erforderliche(n) Manahme(n) oder Teilbereiche erbringen kann, so hat er das entsprechende Kstchen rechts neben dem Personalienfeld anzukreuzen. 4. Insbesondere bei der Erstversorgung soll ein Zeitraum von 14 Tagen nicht berschritten werden. Ist eine lngere Verordnungsdauer erforderlich, ist sie vom Vertragsarzt zu begrnden (Kstchen unterhalb des Personalienfeldes) und kann eine Folgeverordnung ausgestellt werden.