Daraus ableiten lässt sich dann auch die ungefähre Vorgehensweise. Von den Feuerwehr-Unfallkassen gibt es ein Merkblatt "Stichpunkt Sicherheit; Tragbare Stromerzeuger für die Feuerwehr: Beschaffung und Prüfung", das trotz des Standes von 09/2014 nicht die aktuelle Normung widerspiegelt und fachlich nicht fehlerfrei ist. Beim THW gibt es zur Prüfung von Stromerzeugern eine Arbeitsanweisung, die fachlich korrekt und sehr tiefgehend ist. Stromerzeuger feuerwehr ausbildung. Von Seiten der Normen gibt es leider keine eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern. Prüfablauf nach Normen für Feuerwehr-Stromerzeuger
Man muss also anhand der grundsätzlichen Prüfnormen einen sinnvollen Prüfablauf zusammenstellen, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen. Dabei helfen die bekannten Normen:
DIN VDE 0100-600 [6] zur Erstprüfung von Anlagen
DIN EN 60204-1 ( VDE 0113-1) [7] zur Ausrüstung und Erstprüfung von Maschinen
DIN VDE 0100-410 [8] zu Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag und
DIN VDE 0100-551 [9] zu Stromerzeugungsanlagen
Die Prüfung eines Feuerwehr-Stromerzeugers ist komplex und setzt Fachwissen voraus, auch was die Rahmenbedingungen angeht.
Brauchen Feuerwehren Noch Große Stromerzeuger?
Eine weitere Option ist ein mobiler Stromergenerator auf Anhängeraufbau. Was ist beim Kauf bei einem Stromerzeuger im Feuerwehrdienst zu beachten? Ein Aggregat der Feuerwehr muss einer bestimmten Norm entsprechen, da am Einsatzort oft Gegebenheiten wie Nässe und Feuchtigkeit herrschen und die Anwendung durch nicht geschultes Personal lebensgefährlich sein kann. So muss das Stromaggregat z. B. Stromerzeuger. über eine Isolationsüberwachung verfügen, welche bei einem Fehler sofort zu einer automatischen Abschaltung des Stromgenerators führt. Eine Erdung ist dabei nicht notwendig. Wichtig ist es, sich über die Richtlinien beim zuständigen Feuerwehrverbund zu informieren.
Stromerzeuger
Die regelmäßige Prüfung nach DGUV-V3 in Verbindung mit DIN VDE 701/702 setzt generell zu lange Fristen um eine mögliche Beschädigung frühzeitig erkennen zu können. Die Schutzleiterprüfung ist somit zwar keine rechtlich und aus Sicht der Normen belastbare Prüfung mehr, aber stellt auch keinen Nachteil dar, falls Sie weiterhin zur Früherkennung von elektrischen Fehlern angewandt wird. Die Prüfung nach DGUV-V3 in Verbindung mit DIN VDE 701/702 war auch bereits vor der Normenänderung gültig und gewinnt nach der Normenänderung umso mehr an Bedeutung. D. h. Brauchen Feuerwehren noch große Stromerzeuger?. die jährliche Prüfung und Dokumentation durch eine geeignete Elektrofachkraft ist unabdingbar. Anbei auch die Information des KUVB zum Thema Schutzleiterprüfungeinrichtung bei Stromerzeugern der Feuerwehr vom 07. 07. 2017
Schutzleiterprüfeinrichtung bei Stromerzeugern der Feuerwehr
Wiederholungsprüfung Für Feuerwehr-Stromerzeuger
Dazu stellen wir sechs Aggregate nach DIN 14685-1 vor und geben einen Ausblick auf die Zukunft mit Hybrid-Stromerzeugern. Weitere Artikel zu diesem Thema
Details
Hauptkategorie: Feuerwehr Baiersdorf
Bezeichnung
Stromerzeuger
Bestandteile
Motorbetriebenes Notstromaggregat in verschiedenen Leistungsklassen von 5kVA bis 23kVA
Verwendungszweck
Netzunabhängige Erzeugung von Strom zum Betrieb unserer elektrischen Geräte und zum Ausleuchten von Einsatzstellen
Verlastet auf
LF16/12, DLK23-12CS,
RW, VRF, ELW2, Palette
Anzahl bei der FF Baiersdorf
6
8kVA (DLK23-12CS), fernsteuerbar
5kVA (LF16/12)
13kVA (RW) mit Fremdbetankungsschlauch
Bedienfeld Generator 23kVA (RW)
5kVA (ELW2, eingepackt)
5kVA auf Palette (Ölschadenausrüstung)
Zu empfehlen ist, dass die zur Prüfung befähigte Person sich ein entsprechendes Fachwissen aneignet. Glücklicherweise gibt es mittlerweile passende Seminare zum Prüfen von Stromerzeugern. Hinweis zur Prüfung von Feuerwehr SEA Es gibt keine eigenständige Prüfnorm für die Wiederholungsprüfung von Stromerzeugern. Daher muss anhand der grundsätzlichen Prüfnormen ein sinnvoller Prüfablauf zusammengestellt werden, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen nachzuweisen. Ob die unten aufgeführten Prüfschritte notwendig und sinnvoll sind, muss jeweils die zum Prüfen befähigte Person entscheiden.