Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt in der Tat Rechtsprechung, die das Anbringen einer Parkkralle durch Private auf Privatparkplätzen als unzulässig ansieht. Von daher dürften Sie sich, wenn Sie ihr Vorhaben praktizieren wollen, jedenfalls darauf einstellen, dass Ihre Vorgehen durch Betroffene zur gerichtlichen Überprüfung gebracht wird. Die Rechtsprechung steht dbzgl. auch auf dem Standpunkt, dass das Anbringen einer Wegfahrsperre nicht mehr vom Selbsthilferecht des Parkplatzbesitzers gedeckt sei, sondern vielmehr von einer Missachtung des staatlichen Gewaltmonopols auszugehen sei. Wenn Sie aber trotzdem auf die von Ihnen erdachte Weise sicherstellen wollen, dass die Parkplätze nicht mehr von Unberechtigten genutzt werden, sollten sie jedenfalls folgendes sicherstellen:
1. Stellt das Anbringen privater Parkkrallen eine Erpressung dar? - WEKA. Bringen Sie auf den mit der Parkkralle versehenen FZG´en einen deutlich sichtbaren Hinweis an, wo jemand zu erreichen ist, der die Parkkralle auch wieder entfernen kann. 2. Stellen Sie sicher, dass die unter Nr. 1. angegebene Person immer zeitnah vom Betroffenen erreicht werden kann.
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Dies ist derjenige, der das Grundstück berechtigtermaßen nutzt – also entweder der Eigentümer oder, wenn es vermietet oder verpachtet ist, der Mieter bzw. Pächter. Steht also ein Falschparker auf dem Stellplatz, der zur Eigentumswohnung gehört oder gemietet wurde, ist die Polizei der falsche Ansprechpartner. Wann sollte man eine Abschleppfirma rufen? Allerdings kann man durchaus das fremde Auto abschleppen lassen. Immerhin stellt das Zuparken eines fremden Parkplatzes eine sogenannte verbotene Eigenmacht dar, geregelt in § 858 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Berechtigte darf daher den rechtmäßigen Zustand wieder herstellen. Domain-Broker Service: Domain-Vermittlung & - Vermarktung von Sedo. Hier ist jedoch etwas Vorsicht geboten: Der Parkplatzbesitzer hat eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Bevor er Maßnahmen ergreift, die hohe Kosten verursachen, muss er zuerst selbst versuchen, den Falschparker ausfindig zu machen. Meist reicht es dafür aus, einige Zeit am Parkplatz zu warten. Leider gibt es hier keine feste Regel, wie lange dies sein muss.
Stellt Das Anbringen Privater Parkkrallen Eine Erpressung Dar? - Weka
3. Versehen Sie den Parkplatz mit einem Schild, aus dem klar zu entnehmen ist, dass Parkkrallen auf dem Gelände bei unberechtigter Nutzung zur Anwendung gebracht werden. Wenn Sie jedenfalls diese drei Punkte einhalten, heißt dies zwar noch nicht, dass Sie im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite wären. Allerdings tun Sie dann das Ihnen Mögliche, Ihren Eingriff im Rahmen des Verhältnismäßigen zu halten. Ich hoffe, weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
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Kadermitarbeiter
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