Die Lehrpläne sowie die auf dieser Grundlage entwickelten fachbezogenen schuleigenen Arbeitspläne legen fest, welche fachbezogenen und fachübergreifenden Kompetenzen die Schülerinnen und Schüler zu bestimmten Zeitpunkten ihrer Lernentwicklung in dem jeweiligen Fachunterricht erreicht haben sollen. Neben dem Erwerb von gesicherten und miteinander vernetzten fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sind Erfolgskriterien schulischer Arbeit die Sicherung fachmethodischer und sprachlicher Kompetenzen, die Herausbildung von Lernstrategien und Arbeitstechniken sowie Medienkompetenzen, die Entwicklung ästhetisch-künstlerischer Kreativität sowie die Stärkung personaler und sozialer Kompetenzen zur Entwicklung von Persönlichkeiten, die soziale Verantwortung übernehmen und Gemeinschaft mitgestalten. Soziale und personale Kompetenzen. Teilmerkmale:
Fachbezogene Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler weisen bei der Bearbeitung von Aufgaben den Erwerb der verbindlich vorgegebenen fachbezogenen Kompetenzen nach. Fachübergreifende Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler wenden geeignete Lernstrategien und Arbeitstechniken an, gestalten ihren Arbeitsprozess eigenverantwortlich und nutzen Sprache und Medien sicher.
Kompetenzen
In Originalbegegnungen, anregenden Lernarrangements und in kooperativen Lerngemeinschaften erproben Schülerinnen und Schüler unterschiedliche methodische Zugänge des aktiven Wissenserwerbs. Immer dann, wenn Kinder selbst Lösungen für Prozesse finden können, sollte ihnen der Raum dafür gegeben werden. Dies hilft ihnen zunehmend dabei, Lernwege selbst zu organisieren und zu gestalten. Qualitätsmerkmal 1.1: Kompetenzen | Nds. Kultusministerium. Von besonderer Bedeutung ist es, dass die Schülerinnen und Schüler dazu angeleitet werden, die eigenen Lernergebnisse zu dokumentieren, sie anderen zu erklären und sie gemeinsam auch kritisch zu reflektieren. Sachliche Erschließung und sprachliche Durchdringung bedingen dabei einander. Der Unterricht im Fach Sachunterricht nutzt die vielfältigen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler in ihrer Lebenswirklichkeit sowie die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, die "alte" und "neue" Medien bieten. Medien unterstützen in spezifischer Weise Kommunikations- und Rechercheprozesse und werden für veranschaulichende und interaktive Formen der Darstellung von Ergebnissen genutzt.
Lehrplanplus - Kompetenzstrukturmodell
Zu 1) Förderung im Unterricht: Die Förderung von sozialen und personalen Kompetenzen kann direkt oder indirekt geschehen. Bei der direkten Förderung sind die sozialen und/oder personalen Kompetenzen vorrangiger Lerninhalt und werden durch spezifische Übungen und Unterrichtsbeispiele oder durch Klassenregeln gefördert. Zur direkten Förderung gehört auch, wenn soziale und/oder personale Kompetenzen ein eigener Unterrichtsgegenstand sind. Bei indirekten Förderansätzen werden Unterrichtsmethoden genutzt, welche die Beschäftigung mit einem Sachverhalt und den Erwerb von sozialen und/oder personalen Kompetenzen fördern (z. B. Kompetenzen. Methoden des Lernens in der Gruppe). Zu 2) Außerunterrichtliche Angebote: Soziale und personale Kompetenzen werden häufig auch über außerunterrichtliche Angebote wie Projekte, MentorInnenprogramme oder Praktika gefördert. Zu 3) Schulleben: Maßnahmen zur Förderung sozialer und personaler Kompetenzen können sich auch auf die Schule als Organisation und als ein Gemeinwesen beziehen.
Soziale Und Personale Kompetenzen
Sie stellen in ihren jeweiligen Niveaustufen steigende Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler im Laufe ihres individuellen Lernens dar, sodass Standards höherer Niveaustufen darunterliegende einschließen. Ein differenziertes Unterrichtsangebot stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ihren individuellen Voraussetzungen entsprechend lernen können. Das Unterrichtsangebot berücksichtigt in den verschiedenen Jahrgangsstufen die jeweils gesetzten Anforderungen. Es ist Aufgabe der Lehrkräfte, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, die in den Standards formulierten Anforderungen zu verstehen, damit sie sich unter Anleitung und mit steigendem Alter zunehmend selbstständig auf das Erreichen des jeweils nächsthöheren Niveaus vorbereiten können. Die Anforderungen werden auf acht Stufen ausgewiesen, die durch die Buchstaben A bis H gekennzeichnet sind. Die Niveaustufen beschreiben die bildungsgangbezogenen Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler. Für die Lehrkräfte verdeutlichen sie in Kombination mit den für ihre Schulstufe und Schulform gültigen Rechtsvorschriften, auf welchem Anforderungsniveau sie in der jeweiligen Jahrgangsstufe Unterrichtsangebote unterbreiten müssen.
Qualitätsmerkmal 1.1: Kompetenzen | Nds. Kultusministerium
Bereits vorhandene Vorstellungen, Erfahrungen, Deutungsmuster und Handlungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler werden genutzt, erweitert und so ausgebaut, dass sie zu sachgerechten, nachvollziehbaren und überprüfbaren Arbeitsergebnissen kommen können. Dabei nutzen sie fachspezifische Methoden und erweitern so ihre Möglichkeiten, sachunterrichtliche Phänomene ihrer Lebenswirklichkeit zu untersuchen und zu erkunden. Auf diese Weise entwickeln sie ein Repertoire an Fähigkeiten und Fertigkeiten, das sie sowohl in unterrichtlichen Kontexten als auch an außerschulischen Lernorten sachgerecht erproben und nutzen können. Bei aller fachlichen Eigenständigkeit des Sachunterrichts ist es notwendig und sinnvoll, Lernarrangements so zu gestalten, dass Bezüge zu anderen Fächern und damit Kooperations- und Vernetzungsmöglichkeiten entstehen und genutzt werden können. Sachunterrichtliches Arbeiten leistet dabei durch mündliche und schriftsprachliche Bearbeitungsprozesse, durch Austausch und Erläuterung von Überlegungen und Ergebnissen und nicht zuletzt durch die Klärung von Fachbegriffen und fachlichen Zusammenhängen einen wichtigen Beitrag zur sprachlichen Entwicklung und Förderung.
Die Standards werden als Basis für die Feststellung des Lern- und Leistungsstands und der darauf aufbauenden individuellen Förderung und Lernberatung genutzt. Dafür werden differenzierte Aufgabenstellungen und Unterrichtsmaterialien verwendet, die die individuellen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten berücksichtigen und dafür passgerechte Angebote bereitstellen. Die Leistungsbewertung erfolgt auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Im schulinternen Curriculum dienen die Standards als Grundlage für die Festlegungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung im Unterricht. Die im Teil B formulierten Standards für die Sprach- und Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler werden in den fachlichen Standards in diesem Kapitel berücksichtigt. Der Beitrag der Fächer zur Förderung von Sprach- und Medienkompetenz wird im Rahmen des schulinternen Curriculums abgestimmt. Für Grundschulen und Grundstufen der Gemeinschaftsschulen sowie an weiterführenden Schulen mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 gilt: Schulanfangsphase Niveaustufen A, B, in Teilen C Jahrgangsstufen 3 – 4 Niveaustufe C, in Teilen D Jahrgangsstufe 5 Niveaustufen C – D Jahrgangsstufe 6 Niveaustufe D, in Teilen E