In den Gebäuden des Landkreises besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske. Zur aufgerufenen Seite »
- Vorschaltseite
- Flecken Ottersberg
Vorschaltseite
Inhaltsbereich
Unterstützung für Menschen in und aus der Ukraine Weitere Informationen finden Sie hier. Aktuelles zum Coronavirus-Geschehen Weitere Informationen finden Sie hier. Informationen für positiv getestete Personen und Kontaktpersonen Weitere Informationen finden Sie hier. Informationen zur COVID-19-Impfung Weitere Informationen finden Sie hier. Informationen zu kostenlosen Corona-Schnelltests (Bürgertestungen) Weitere Informationen finden Sie hier. Flecken Ottersberg. Einrichtungsbezogene Impfpflicht Weitere Informationen finden Sie hier. Gesetzliche Regelungen (Verordnungen des Landes und Allgemeinverfügungen des Landkreises) Weitere Informationen finden Sie hier. Telefon-Hotlines, FAQs, Hygieneregeln und wichtige Links Weitere Informationen finden Sie hier. Wir sind weiterhin erreichbar! - Besuchshinweise der Kreisverwaltung
Der Landkreis bittet Besucherinnen und Besucher, ihre Anliegen möglichst telefonisch, per E-Mail oder schriftlich zu klären. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung sollte eine persönliche Vorsprache nur erfolgen, wenn dies für das Anliegen unvermeidbar ist.
Flecken Ottersberg
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens: Nach Abschluss des Bauvorhabens sind häufig noch Meldungen an die Baugenehmigungsbehörde erforderlich bzw. sind noch Erklärungen vorzulegen. Ob und welche Erklärungen bzw. Meldungen vorzulegen sind, kann aus der erteilten Baugenehmigung ersehen werden. Folgende Erklärungen können erforderlich sein:
Bauleiter-Erklärung über die Ausführung der Beton-, Stahlbeton-, Stahl- und Holz-Konstruktion (pdf-Formular, s. ) Antrag auf Schlussabnahme (pdf-Formular, s. Vorschaltseite. ) Anzeige über die abschließende Fertigstellung des Bauvorhabens (pdf-Formular, s. ) Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Wohngebäude, ausgenommen Hochhäuser, und Gebäude bestimmter Größenordnungen werden im Baugenehmigungsverfahren nur noch eingeschränkt auf ihre Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht und der Arbeitsstättenverordnung überprüft. Gebühren: Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Baugebührenordnung. Beträgt die Baugenehmigungsgebühr mehr als 200, 00 Euro, wird die Genehmigung erst versandt, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.
Wichtige Informationen zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Unterbringung Geflüchteter aus der Ukraine finden Sie im Informationsblatt. Bitte beachten Sie, dass sich diese Informationen jederzeit kurzfristig ändern können. Informieren Sie sich ebenfalls über die offiziellen Seiten des Landkreises Verden und des Landes Niedersachsen sowie in der Presse. Selbstverständlich stehe ich Ihnen bei weiterführenden Fragen gern zur Verfügung. Auf Grund der aktuellen Situation kann ich eine telefonische Erreichbarkeit jedoch leider nicht gewährleisten und bitte Sie, mich möglichst per E-Mail unter jnowak@flecken-ottersberg zu kontaktieren. Vielen Dank für Ihr Engagement! Integrationsbeauftragte Jana Nowak Landkreis-Bürgertelefon Ukraine-Hilfe Der Landkreis hat unter der Telefonnummer 04231 9030888 eine Hotline zur Ukraine-Hilfe eingerichtet. Die Hotline nimmt die Anliegen - von Wohnraumangeboten über Hilfs- und Spendenangebote bis hin zu Fragen nach Sozialleistungen - zentral entgegen und leitet sie an die zuständigen Stellen weiter.