Anträge, die der antragsbearbeitenden Stelle nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist zugehen, können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Entscheidung der antragsbearbeitenden Stelle über den Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall abzuwarten, bevor sie oder er die Freistellung antritt. Jugend und Ehrenamt - Cenk Gönül. Werden Freistellungen ohne Bestätigung der antragsbearbeitenden Stelle angetreten, kann keine Erstattung beansprucht werden. (3) Der Erstattungsbetrag wird vom jeweiligen örtlichen Träger der Jugendhilfe ausgezahlt, wenn durch Vorlage einer Bestätigung nachgewiesen wird, dass die Teilnahme an einer Maßnahme nach § 1 Absatz 1 oder 2 erfolgte. Der entstandene Bruttoverdienstausfall ist durch den Arbeitgeber zu bescheinigen. Die für die Erstattung beizubringenden Unterlagen sind umgehend nach Maßnahmeende dem örtlichen Träger der Jugendhilfe vorzulegen, spätestens sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme. Sollten die Unterlagen später eingereicht werden, kann eine Erstattung nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen.
- Freistellung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen
- Beantragung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen
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Freistellung - Landesverband Der Evangelischen Jugend In Hesssen
Kinder- und Jugendhilfe in Hessen
Wichtige Regelungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit in Hessen wurden erstmals 1951 mit dem "Gesetz über Sonderurlaub für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit" getroffen. Mit der Novellierung dieses Gesetzes im Jahr 2000 erhielt die Förderung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Landeshaushalt eine neue Grundlage. Das am 1. Januar 2007 in Kraft getretene Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) fasst verschiedene hessische Einzelgesetze zur Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Die Regelungen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit finden sich im Vierten Teil Ehrenamt in der Jugendarbeit. Beantragung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen. Mit den unveränderten Leistungen stellen die Bestimmungen weiterhin eine solide Grundlage für die Unterstützung des Engagements in der Jugendarbeit in Hessen dar. Lohnfortzahlung für Engagement in der Jugendarbeit
Die bundesweit einzigartige Regelung, dass das Land für die Betroffenen die Lohnfortzahlung für ihr Engagement in der Jugendarbeit wie beispielsweise Betreuung bei Kinder- und Jugendfreizeiten, Sommerspielaktionen oder Sportveranstaltungen übernimmt, hat sich bewährt.
Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmer*innen, inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB). Die Freistellung beträgt bis zu 12 Arbeitstage im Jahr und kann zum Beispiel für die Mitarbeit bei Freizeiten und Camps, dem Besuch von Tagungen und Fortbildungen der Jugendverbände sowie Ausbildungen im Rahmen des Jugendsports beantragt werden. Für eine Freistellung muss der folgende Antrag zur Hessischen Turnjugend geschickt werden. Bitte nutzen Sie dafür die ausfüllbaren Felder der PDF und senden Sie den Antrag per Mail an Patrick Vogler (). Eine postalische Zusendung ist auch möglich. Freistellung ehrenamt jugendarbeit hessenheim. Dann bitte den Antrag in zweifacher Ausfertigung sowie mit einem beigefügtem frankierten und adressierten Rückumschlag an folgende Adresse senden: Hessische Turnjugend Patrick Vogler Theodor-Heuss-Straße 11 36304 Alsfeld
Beantragung - Landesverband Der Evangelischen Jugend In Hesssen
In den einzelnen Bundesländern gibt es Regelungen zur Freistellung von Arbeitnehmern zur Mitwirkung in der Jugendarbeit, da diese als besonders wichtig und förderungswürdig angesehen wird. In aller Regel ist die Freistellung unbezahlt. Im Durchschnitt gibt es pro Jahr 12 Arbeitstage frei. Nachfolgend die Freistellungsregelungen der Länder für bürgerschaftliches Engagement in der Jugendrbeit, entnommen aus: Deutscher Bundestag, Drucksache 14/8900, Anlage 6 vom 3. 6. Freistellung - Landesverband der Evangelischen Jugend in Hesssen. 2002:
Bundesland 1)
Maximale Anzahl der Freistellungstage pro Jahr
Erstattung an Arbeitgeber durch das Land? Zweck
Anspruch auf Bezahlung des Sonderurlaubs? Baden-Württemberg 2)
12
nur Sozialbeiträge
Jugendarbeit
Weiterbildungsveranstaltungen zum Zwecke der Jugendarbeit
Tagungsteilnahme i.
Für die Landes- bzw. Kommunalbediensteten in Hessen gelten die einschlägigen Regelungen, die der Hessische Minister des Innern im Erlass "Dienst- oder Arbeitsbefreiung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit" vom 24. 11. 2006 (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 50 vom 11. 12. 2006, Seite 2844) getroffen hat. Wozu kann Freistellung in Anspruch genommen werden? Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten als Leiterin oder Leiter, für die pädagogische Mitarbeit sowie als Helferin und Helfer bei Veranstaltungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Das gilt auch für die Teilnahme an Veranstaltungen (Tagungen, Lehrgänge, Seminare), die von Jugendverbänden, Jugendämtern sowie im Jugendsport durchgeführt werden. Die Mitwirkung an diesen Veranstaltungen kann auch der Aus- und Fortbildung der in der Jugendarbeit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen (§ 42 HKJGB). Wie ist der Weg zur Freistellung? Grundlage für die bezahlte Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) Vierter Teil – Ehrenamt in der Jugendarbeit – ist ein Antrag bei der Beschäftigungsstelle.
Jugend Und Ehrenamt - Cenk Gönül
Infos zur Beantragung der Freistellung für ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch, vierter Teil, Ehrenamt in der Jugendarbeit vom 01. 01. 2014
Für welche Tätigkeit entsteht der Anspruch auf bezahlte Freistellung? Freistellung kann in Anspruch genommen werden entweder für die Tätigkeit als LeiterIn, pädagogischeR MitarbeiterIn oder HelferIn bei Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder für die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen. Wem steht Freistellung zu? Jede hessische Beschäftigte Person über 16 Jahre, die in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt ist, hat einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung im Rahmen ihrer Tätigkeit als ehrenamtlicheR MitarbeiterIn in der Jugendarbeit. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes findet das Gesetz im vierten Teil des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches zum Ehrenamt in der Jugendarbeit keine Anwendung.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Kiel, 30. 2019 Dr. Heiner Garg Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren