Bei vielen Häusern ist Platz Mangelware. Vielfach wird deshalb überlegt, dem Haus noch ein weiteres Vollgeschoss aufzusetzen, insbesondere dann, wenn ein Dachausbau nicht ausreichend verfügbare Fläche erbringen würde oder der Dachboden bereits anderweitig genutzt wird. Über die Kosten für ein solches Vorhaben herrscht weitgehend Unklarheit, der Kostencheck-Experte gibt eine Antwort darauf. Frage: Welche Kosten muss man bei einer Dachaufstockung in Holzrahmenbauweise rechnen? Kreativer Holzbau - Aufstockung. Kostencheck-Experte: Das ist tatsächlich nur sehr schwierig zu beantworten, da die Gegebenheiten bei jedem Haus ganz unterschiedlich ist. Eine Aufstockung in Holzrahmenbauweise (HSK) wird dabei meist aber aus statischen Gründen (geringeres Gewicht als bei Massivbauweise) gewählt – die Kosten sind bei Holzständerbauweise und Massivbauweise in der Praxis annähernd vergleichbar. Ein kleiner Kostenvorteil – und besonders ein Zeitvorteil – ergibt sich jedoch durch den Einsatz von Fertigelementen in Holzrahmenbauweise. Wenn eine ganze Etage neu eingezogen wird, sind die Kosten mit denen eines Neubaus vergleichbar.
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Frage: In welchen Fällen sind Aufstockungen überhaupt möglich? Nicht immer ist eine Aufstockung erlaubt Kostencheck-Experte: Um das herauszufinden, lohnt gleich zu Anfang ein Blick in den örtlichen Bebauungsplan. Dort ist festgelegt, welche Höhen und Geschosszahlen die Gebäude im jeweiligen Bereich haben dürfen. Aufstockung: Baugrund auf dem Garagendach - DAS HAUS. Als Alternative, wenn kein weiteres Geschoss mehr erlaubt ist, kann man oft ein zurückspringendes Geschoss bauen: hier wird ein Teil des Dachs abgetragen und ein weiteres Geschoss aufgesetzt – allerdings nur auf der hinteren Hälfte des Gebäudes. Das wird in vielen Fällen genehmigt. Der frei bleibende Vorderteil dieser "Staffelgeschoss" genannten Konstruktion kann dann als Dachterrasse oder für ein Gründach genutzt werden. Ansonsten sollte man einfach eine Bauvoranfrage stellen (das kostet meist recht wenig, wenn der Prüfungsaufwand für die Behörde nicht besonders hoch ist, kommt man oft mit Kosten von 50 EUR- 200 EUR für eine offiziell gültige Antwort vom Bauamt davon). Grundsätzlich kann aber auch ein Architekt immer darüber Auskunft geben, was am jeweiligen Ort erlaubt ist und was nicht.
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