000 € geleistet. Im März 2017 werden aber dann 170. 000 € ausgeschüttet. Nach der Rechtsprechung des BFH dürfen, obwohl im steuerlichen Einlagekonto zum Zeitpunkt der Ausschüttung 120. 000 € enthalten sind, nur 100. 000 € als für die Ausschüttung verwendet gelten. Zuführung von Kapitalrücklagen in die GmbH - Steuerfalle, Kapital, Schenkungsteuer | HNW Herber Niewelt Witzel. Der Rest der Ausschüttung in Höhe von 70. 000 € ist also zu versteuern. Hinweis: Achten Sie auf die korrekte Bescheinigung der Verwendung des steuerlichen Einlagekontos auf Steuerbescheinigungen. Wir beraten Sie gern.
Zuführung Von Kapitalrücklagen In Die Gmbh - Steuerfalle, Kapital, Schenkungsteuer | Hnw Herber Niewelt Witzel
Steuerliches Einlagekonto Definition
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG müssen unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften die nicht in das Nennkapital (Gezeichnetes Kapital) geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wirtschaftsjahrs auf einem besonderen Konto ( steuerliches Einlagekonto) ausweisen. Das steuerliche Einlagekonto ist dabei ausgehend von dem Bestand am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs um die jeweiligen Zu- und Abgänge des Wirtschaftsjahrs fortzuschreiben (§ 27 Abs. 1 Satz 2 KStG). Beispiel
Eine GmbH wird im April 01 mit 25. 000 € Stammkapital gegründet. Um das Eigenkapital der GmbH zu stärken, leisten die Gesellschafter im November 01 in Höhe von 75. 000 € weitere Zuzahlungen in das Eigenkapital. Diese werden in der Bilanz der GmbH als Kapitalrücklagen i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB verbucht. Im steuerlichen Einlagekonto für das Jahr 01 werden diese 75. 000 € ebenfalls festgehalten. Wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto geleistet, ist diese Ausschüttung – im Gegensatz zu normalen Ausschüttungen aus den Gewinnen der GmbH – nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG steuerfrei (sie wurde ja auch nicht erwirtschaftet, sondern stellt lediglich eine Einlagenrückgewähr an die Gesellschafter dar).
Das steuerliche Einlagekonto mindert sich dadurch entsprechend. Das steuerliche Einlagekonto kann man als eine verpflichtende Notiz oder "Gedächtnisstütze" für den Steuerpflichtigen und das Finanzamt betrachten, um steuerpflichtige Gewinnausschüttungen von nicht steuerpflichtigen Rückzahlungen der Einlagen abzugrenzen. Die Höhe des steuerlichen Einlagekontos (im Beispiel: 75. 000 €) wird jährlich in einem Steuerbescheid gesondert festgestellt (§ 27 Abs. 2 Satz 1 KStG). Das steuerliche Einlagekonto wird sowohl durch offene Einlagen (mit Ausnahme der in das Nennkapital geleisteten) als auch durch verdeckte Einlagen (z. B. durch die verbilligte Übertragung eines Wirtschaftsguts durch einen Gesellschafter an die Kapitalgesellschaft) erhöht.