Die Mitgliedschaft in der Hamburgischen Architektenkammer endet automatisch, wenn die Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste gelöscht wird (§ 13 Abs. 2 Satz 1 HmbArchtG). Eine Verlängerung der Mitgliedschaft ohne Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste ist – s. Architektenkammer: Architektenliste - Eintragung / haldensleben.de. o. – nicht möglich. Eine außerordentliche Mitgliedschaft endet, wenn trotz schriftlicher Aufforderung der Hamburgischen Architektenkammer nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der zweijährigen praktischen Tätigkeit ein Antrag auf Eintragung in die Architekten- oder Stadtplanerliste gestellt wird (§ 13 Abs. Alle Mitglieder der Hamburgischen Architektenkammer bilden die Hamburgische Architektenkammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts und haben Rechte (z. B. auf Mitbestimmung in der Kammerversammlung als oberstem Kammerorgan und auf Inanspruchnahme der Leistungen der Kammer) und Pflichten (vor allem zur Einhaltung der gesetzlich normierten Berufspflichten und zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, damit die Kammer als Selbstverwaltungskörperschaft ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann).
Architektenkammer: Architektenliste - Eintragung / Haldensleben.De
Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.
Daher führt die "Kündigung der Mitgliedschaft" automatisch auch zur Löschung der entsprechenden Listeneintragung.