Das Gericht wird hierdurch oftmals den Eindruck haben, dass die sehr unnachgiebig auftretende Seite kaum zu Zugeständnissen bewegt werden kann, sodass eine Einigung hieran scheitern würde. Dann ist es ebenfalls oftmals so, dass das Gericht sich verstärkt der anderen Seite zuwendet und versucht, dort weitergehende Zugeständnisse zu erreichen. Kündigungsschutzprozess | KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ. Zu diesem Zeitpunkt kann sich die unnachgiebig auftretende Seite bereits zurücklehnen und dabei zusehen, wie das Gericht die Gegenseite bearbeitet, um doch noch eine Einigung zu erreichen. Insoweit ist auch zu beachten, dass die Einigungserklärungen, wenn sie durch das Gericht protokolliert sind, als Prozesshandlungen grundsätzlich unanfechtbar sind und damit die Rechtslage abschließend und verbindlich festlegen. Man sollte sich also bereits vor dem Gütetermin gut überlegen, welche Verhandlungsergebnisse infrage kommen, zu welchem Zugeständnis man maximal bereit wäre und welche Taktik zielführend sein kann. Wir sind für Sie da Hierbei sind selbstverständlich viele weitere Faktoren zu beachten und es ist sinnvoll einen erfahrenen Rechtsanwalt als Verhandlungsführer an seiner Seite zu wissen.
Literaturtipp: Prozesstaktik Im Arbeitsrecht - | News | Arbeit Und Arbeitsrecht - Personal | Praxis | Recht
Frage vom 31. 1. 2016 | 11:39
Von Status: Frischling (26 Beiträge, 2x hilfreich)
Hallo, gibt es Gerechtigkeit im "Arbeitsrecht" oder sehe ich das nur falsch? Folgender Fall. Arbeitnehmerin X ist seid 15 Jahren bei Firma XYZ beschäftigt. X wird als soundso eingestellt mit einem Brutto 1800, 00 EUR, arbeitet sich in dem kleinen Betrieb (25 – 30 AN) aber stetig im Laufe der Jahre hoch, sowie in der Position als auch im Brutto (bis auf 3000, 00 EUR). Die Firma verlässt sie nur kurz für Erziehungszeit und leider einer kurzen Liason vor drei Jahren mit einer anderen Firma. Nach einem Jahr kehrt sie allerdings wieder zurück in alte Position und Gehalt. Kammertermin arbeitsgericht taktik extreme. Nun wird die Firma XYZ von einer größeren Firma gekauft. Die neue Firma setzt einen neuen Geschäftsführer ein, dem einige alte Angestellte ein Dorn im Auge sind. Er schmeißt mit unberechtigten Abmahnungen um sich, hat von tuten und blasen keine Ahnung und mag vor allem wohl keine weiblichen Angestellten mit Kindern, die Teilzeit arbeiten (30h) und aufgrund der jahrelangen Erfahrungen in dem Metier Ahnung von der Materie haben.
Gesetzliche Frist für Einreichung einer Kündigungsschutzklage beachten Hierzu muss man wissen, dass man sich gegen eine unberechtigte Kündigung regelmäßig nur innerhalb von 21 Tagen ab Erhalt der Kündigung zur Wehr setzen kann, denn nach 21 Tagen endet die gesetzliche Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Klage eingereicht worden sein, ist die Kündigung regelmäßig unangreifbar. Ist die Kündigung aber unangreifbar, wird der Arbeitgeber auch keine Abfindung mehr zahlen. Checkliste für Ihre taktischen Schachzüge im Kündigungsschutzprozess - Personal-Wissen.de. Kein genereller Anspruch auf Abfindung Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nämlich nicht von vornherein, sondern grundsätzlich nur dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf einigen. Der Arbeitgeber wird regelmäßig nur dann zur Zahlung einer Abfindung bereit sein, wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorgeht und für den Arbeitgeber das Risiko besteht, dass die Kündigung durch das Arbeitsgericht für unwirksam erklärt wird und er den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen und auch den Lohn weiterzahlen muss.
Kündigungsschutzprozess | Kraus Ghendler Ruvinskij
01. 09. 2005 | Weiterbeschäftigung von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, Gelsenkirchen Bei Kündigungsschutzmandaten kommt es oft zu Versäumnissen während des laufenden Rechtsstreits, insbesondere bei dem bedeutenden Punkt der Weiterbeschäftigung des Mandanten. Literaturtipp: Prozesstaktik im Arbeitsrecht - | News | Arbeit und Arbeitsrecht - Personal | Praxis | Recht. In diesem Beitrag soll auf die oft verkannte Bedeutung des Weiterbeschäftigungsantrags im Kündigungsschutzverfahren und seiner korrekten schriftsätzlichen Stellung hingewiesen werden. Güteverhandlung gescheitert – was tun? Sie haben die Klageschrift umsichtig vorbereitet (Stake, AA 04, 173) und schließlich fristgerecht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Die Rechtsschutzzusage für das erstinstanzliche Verfahren liegt ebenfalls vor und der Gütetermin ist bereits von der Vorsitzenden Richterin terminiert worden. Die anberaumte Güteverhandlung scheitert allerdings. Nun ist das zügige Handeln des Prozeßbevollmächtigten gefragt – auch vor dem Hintergrund der Anwaltsvergütung, die sich zu Gunsten des Bevollmächtigten signifikant erhöhen kann.
Instanz jede Partei ihre Kosten selbst. Es findet also keine Erstattung der Rechtsanwaltskosten statt, sondern jede Partei zahlt ihren Rechtsanwalt selber. Dr. Wolfgang Gottwald Rechtsanwalt
Checkliste Für Ihre Taktischen Schachzüge Im Kündigungsschutzprozess - Personal-Wissen.De
Checkliste für Ihre taktischen Schachzüge im Kündigungsschutzprozess -
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Damit Sie im Kündigungsschutzprozess erfolgreich sein können, sollten Sie Ihre Taktik mithilfe unserer Checkliste überprüfen:
Hat Ihr Arbeitnehmer bereits einen neuen Arbeitsplatz? Möchten Sie sich im Gütetermin von einem Anwalt oder einem Vertreter des Arbeitgeberverbandes vertreten lassen? Ist eine schriftliche Klageerwiderung für den Gütetermin in Ihrem Fall sinnvoll oder eher nicht? Wenn Ihr persönliches Erscheinen nicht angeordnet wurde: Ist es strategisch sinnvoll, sich im Termin durch einen Vertreter oder Anwalt vertreten zu lassen? Haben Sie sich bewusst gemacht, dass Ihr sachliches und ruhiges Auftreten sehr wichtig ist? Haben Sie sich eine realistische Grenze für eine mögliche Abfindung gesetzt? Geht es Ihrem Mitarbeiter eventuell nur um eine höchstmögliche Abfindung und die Rücknahme der Kündigung durch Sie kann eine sinnvolle Strategie sein? Können sie die Abfindung unter bestimmten Bedingungen senken?
Oder aber die Kündigung war rechtmäßig - dann muss der Arbeitnehmer das Unternehmen ohne Abfindung verlassen. Warum läuft es dann im Ergebnis doch regelmäßig auf die Zahlung einer Abfindung hinaus? Dazu sogleich. 3. Güteverhandlung und Vergleich
Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht wird als Güteverhandlung bezeichnet. In der Güteverhandlung versucht das Gericht zu ermitteln, ob eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, genannt Vergleich, möglich ist. Regelmäßig ist es ja so, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer nicht wirklich wollen, dass das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die sachgerechte Lösung ist daher in aller Regel, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung endet. Zu diesem Zweck weist das Gericht die Parteien in der Güteverhandlung regelmäßig auf die Schwachpunkte ihrer jeweiligen Rechtsauffassung bzw. Argumentation hin. Dem Arbeitgeber wird also vermittelt, dass seine Kündigung durchaus auch unwirksam sein könnte, während man den Arbeitnehmer glauben lässt, dass er das Kündigungschutzverfahren auch verlieren könnte.