Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz
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[ Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz Link defekt? Bitte melden! ] Dieses Gesetz gilt für die Universitäten und Fachhochschulen (Hochschulen) des Landes und für die Führung von Hochschulgraden. Es gilt ferner nach Maßgabe der §§ 117 bis 121 für die Hochschulen in freier Trägerschaft; die §§ 3 bis 5 sowie 10 und 11 finden Anwendung. Fach, Sachgebiet
Hochschule _Hochschulwesen allgemein Hochschulrecht
Schlagwörter
Rheinland-Pfalz,
Bildungsrecht,
Fachhochschule,
Hochschulgesetz,
Hochschulrecht,
Universität,
Bildungsbereich
Hochschule
Ressourcenkategorie
Gesetz/Verordnung/Konvention/Vertrag
Angaben zum Autor der Ressource / Kontaktmöglichkeit
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
Erstellt am
31.
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Hochschulgesetz Rheinland-Pfalz
Sie belaufen sich in Rheinland-Pfalz auf 650 Euro pro Semester. Außerdem stehen Katrin Rheak-Nitsche (SPD) zufolge in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter "nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern auch die Mitsprache, die Umverteilung von Kompetenzen und Macht" im Vordergrund des neuen Gesetzes. Neben anderen Vorhaben solle mit dem Gesetz die Juniorprofessur gestärkt und damit neue qualifizierte Nachwuchswissenschaftler:innen gewonnen werden. Hochschulgesetz rheinland pfalz restaurant. Die Einführung einer Mitglieder- und Studierendeninitiative solle darüber hinaus "die Studierenden noch umfassender an wichtigen Strukturentwicklungen der Hochschule" teilhaben lassen. Regelstudienzeit verlängert, Anwesenheitspflicht teilweise abgeschafft
Außerdem wurde einer Verlängerung der Regelstudienzeit im Sommersemester 2020 sowie der teilweisen Abschaffung von Anwesenheitspflichten zugestimmt. Die LandesAStenKonferenz (LAK) Rheinland-Pfalz teilte bereits am 2. September mit, dass in einem Gespräch mit Wissenschaftsminister Konrad Wolf und den Vertreter:innen der Koalitionsfraktionen im Landtag beschlossen wurde, die Regelstudienzeit zu erhöhen.
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durch Gesetz vom 29. 03. 2017 (BGBl. I 2017, 16, S. 626) Stipendienprogramm-Gesetz - StipG
Staatsverträge der Länder
Staatsvertrag über die Hochschulzulassung Vom 21. 2019 (gültig seit 01. 2019) Staatsvertrag Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag) Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08. 2016
Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz – LHG: Art. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften) Vom 01. 04. 2014 (GBl. Baden-Württemberg 2014, 6, S. 99 ff. durch Gesetz vom 21. 2021 (GBl. Neues Hochschulgesetz stärkt Hochschulen. Baden-Württemberg 2022, 15, S. 1 ff. ) Landeshochschulgesetz - LHG Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG) Vom 23. 2008 (GBl. Baden-Württemberg 2008, 11, S. 252 ff. ) Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG
Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) Vom 23.
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Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 3. März 2020 den Gesetzentwurf zum neuen Hochschulgesetz beschlossen. Damit kann die Gesetzesberatung durch den Landtag begonnen werden. Ziel des Gesetzesvorhabens ist die weitere Öffnung und Modernisierung der rheinland-pfälzischen Hochschulen. Dem Beschluss des Kabinetts vorausgegangen war eine Anhörung der Hochschulen, Verbände und weiterer Gruppen. Landeshochschulgesetz – Wikipedia. Die Rückmeldungen waren gründlich geprüft und Anregungen übernommen worden. Mit ein wenig Stolz kann ich sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf stellt eines der modernsten Hochschulgesetze in Deutschland dar. Wir schaffen damit starke, offene und zukunftsorientierte Hochschulen in Rheinland-Pfalz. Ich möchte die Türen der Hochschulen nach vielen Seiten öffnen, so dass Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die bestmöglichen Strukturen vorfinden, um in Studium und Lehre, Wissenschaft und Forschung erfolgreich zu sein. Wir brauchen Unterstützung für den Studienerfolg, flexible Studienformate und mehr Autonomie und Eigenständigkeit für unsere Hochschulen.
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Mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner September-Sitzung ein neues Hochschulgesetz verabschiedet. Die Opposition aus CDU und AfD lehnte das Gesetz ab. Angenommen wurde auch ein Änderungsantrag der Regierungskoalition, mit dem die Regelstudienzeit aufgrund der Corona-Pandemie um ein Semester verlängert wird. Mit dem Gesetz (Drs. Hochschulzugang. 17/11430) wird das rheinland-pfälzische Hochschulgesetz zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten neu erlassen. Das Gesetz sieht vor, dass die Hochschulautonomie ausgeweitet und die Selbstverantwortung der Hochschulen gestärkt wird. Weiteres wichtiges Element des Gesetzes ist die Organisation der Hochschulleitung. Das Gesetz beinhaltet zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter und soll die Belange von Studierenden mit Behinderung stärken. Ferner soll die Juniorprofessur gestärkt werden. Wissenschaftsminister Konrad Wolf erklärte, das neue Regelwerk enthalte eine Vielzahl an Veränderungen, die sich zentralen Zukunftsthemen widmeten.
1 des Gesetzes zur Neuregelung der Berufsakademie im Freistaat Sachsen und Aktualisierung von gesetzlichen Regelungen für den tertiären Bildungsbereich) Vom 09. Sachsen 2017, 10, S. 306 ff. ), geänd. Sachsen 2021, 23, S. 578 ff. ) Sächsisches Berufsakademiegesetz - SächsBAG Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Sächsischen Landesstipendien (Sächsische Landesstipendienverordnung - SächsLStipVO) Vom 06,. 2018 (GVBl. Sachsen 2018, 13, S. 485 ff. ) Sächsische Landesstipendienverordnung - SächsLStipVO
Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (Hochschulgesetz - HSG) Vom 05. 2016 (GVBl. Schleswig-Holstein 2016, 2, S. 39 ff. durch Gesetz vom 03. Schleswig-Holstein 2022, 2, S. 102 ff. ) Hochschulgesetz - HSG Schleswig-Holsteinisches Berufsakademiegesetz (Berufsakademiegesetz - BAG) Vom 01. Schleswig-Holstein 2008, 18, S. Rheinland pfalz hochschulgesetz. 522 ff. durch Gesetz vom 10. Schleswig-Holstein 2016, 9, S. 342 ff. ) Berufsakademiegesetz Landesverordnung über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (Stipendiumsverordnung – StpVO) Vom 14.