Wörterbuch
Ernährungsstörung
Substantiv, feminin – Gesundheitsstörung, die durch übermäßige, unzureichende oder …
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Nicht Mehr Kompensierbare Gesundheitsstörung Die
Substantive:: Verben:: Abkürzungen:: Adjektive:: Präpositionen:: Phrasen:: Beispiele:: Grammatik:: Diskussionen:: Verben to die ( of ( oder: from) sth. ) | died, died | ( an etw. Dat. Gesundheitsstörung. ) sterben | starb, gestorben | to die | died, died | verenden | verendete, verendet | - hauptsächlich Tiere to die | died, died | zu Tode kommen to die | died, died | ableben | lebte ab, abgelebt | to die | died, died | - plants, animals eingehen | ging ein, eingegangen | - Pflanzen, Tiere to die away abklingen | klang ab, abgeklungen | to die away ausklingen | klang aus, ausgeklungen | to die away ersterben | erstarb, erstorben | to die away nachlassen | ließ nach, nachgelassen | to die away verhallen | verhallte, verhallt | to die away sich Akk. legen | legte, gelegt | to die away verklingen | verklang, verklungen | to die away abebben | ebbte ab, abgeebbt | to die away leiser werden Adjektive / Adverbien die cast gespritzt to die for [ ugs. ] unwiderstehlich Adj. die cast [ TECH. ] druckgegossen sine die lateinisch auf unbestimmte Zeit fated to die zum Tode verurteilt die -hard Adj.
Die von der Klägerin geleisteten Vorgriffsstunden hätten vor ihrem Wechsel nach Nordrhein-Westfalen durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden können, wenn sie dem Beklagten ihre Wechselabsichten mitgeteilt hätte. Die Klägerin hat diese Möglichkeit des vorgezogenen zeitlichen Ausgleichs aber nicht in Anspruch genommen. Sie hat nicht dargelegt, aus welchen Gründen sie sich ab 12. Februar 2008 bis zu ihrem Wechsel in den Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. August 2008 ohne Dienstbezüge hat beurlauben lassen. ᐅ GESUNDHEITSSTÖRUNG – 4 Lösungen mit 7-10 Buchstaben | Kreuzworträtsel-Hilfe. Aufgrund dessen ist es sachlich gerechtfertigt, ihr eine finanzielle Entschädigung zu versagen, sodass sie durch deren Ausschluss im Pflichtstundenerlass des Beklagten nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung nach Art. 1 GG verletzt wird. Die Frage, ob dieser generelle Ausschluss auch in denjenigen Fällen, in denen der Lehrer die Unmöglichkeit des besonderen zeitlichen Ausgleichs nicht zu vertreten hat, mit Art. 1 GG vereinbar ist, stellt sich im Fall der Klägerin nicht.