Die Mitarbeiter des Versorgungswerkes beraten Sie gerne. Viele weitere Informationen finden Sie auch unter. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start!
Versorgungswerk Der Ärztekammer Schleswig Holstein And Hamburg
Die Ärztekammer stellt ihren Mitgliedern auf Antrag einen Arztausweis im Kartenformat mit einer Gültigkeit von zehn Jahren aus. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Arztausweis beantragt werden. Eine Verlängerung des abgelaufenen Ausweises ist nicht möglich. Weiter
Der elektronische Heilberufeausweis dient für Sie als Ärztin oder Arzt als elektronischer Arztausweis. Alle Informationen zum Ausweis finden Sie hier. Weiter
Hier finden Sie alle Informationen zum Kammerbeitrag. Weiter
Fortbildungspunktekonto einsehen? EFN-Barcode Etiketten anfordern? Versorgungswerk der ärztekammer schleswig holstein. Das geht einfach und sicher über das AKIS. Weiter
Die Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte nimmt zu. Diese Entwicklung ist keinesfalls nur in Deutschland zu beobachten. Weiter
Alle Ärzte, die in der Bundesrepublik Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben möchten, benötigen dazu eine Approbation oder Berufserlaubnis gemäß Bundesärzteordnung (BÄO). Diesbezügliche Fragen und entsprechende Anträge können für Schleswig-Holstein beim
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Dezernat Gesundheitsberufe
Gartenstraße 24, 24534 Neumünster
E-Mail:
Telefon: 04321 913-5
Fax: 04321 913-980
gestellt werden.
Wichtig! Der Beitrag muss spätestens am letzten Tag des Monats, für den die Beitragspflicht besteht, beim Versorgungswerk eingehen. Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE28 2305 1030 0000 001430
BIC: NOLADE21SHO
Der Beitrag von angestellten Ärztinnen und Ärzten entspricht dem Pflichtbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung. Er muss spätestens am letzten Tag des Monats beim Versorgungswerk eingehen.