Details:
Zielsetzung:
Projektleiterkurs nach Paragraf 15 Absatz 4 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung: In diesem Kurs erwerben Sie die nötige Sachkunde, um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können. Erfahren Sie alles Wissenswerte über rechtliche Verordnungen und das Gentechnikgesetz. Renommierte Referenten vermitteln Ihnen Sicherheitsverordnungen und -Einstufungen zur Risikobewertung. Praxisnahe Unterrichtsmaterialien unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens im betrieblichen Ablauf. Durch den Austausch mit Teilnehmenden erfahren Sie wertvolle Hinweise zu realen Fallbeispielen: Um gentechnische Anlagen errichten und betreiben zu können, müssen nach dem Gentechnikgesetz (GenTG) ein Projektleiter sowie ein oder mehrere Beauftragte für Biologische Sicherheit bestellt werden. Diese Aufgabe kann nur von Personen ausgeübt werden, welche die erforderliche Sachkunde besitzen. Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 3 GenTSV. Zielgruppe:
Biologen, Chemiker, Mediziner und Ingenieure, die als Beauftragte für die Biologische Sicherheit (BBS) nach §§ 15 bis 17 GenTSV bestellt werden sollen und ihre Sachkunde in einem staatlich anerkannten Fortbildungskurs nachweisen müssen
Voraussetzung:
Für die Erlangung dieser Sachkunde sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Naturwissenschaft, Medizin, Tiermedizin) und der Besuch eines bundesweit staatlich anerkannten Fortbildungskurses gemäß § 15 Abs. 4 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung erforderlich.
Projektleiterkurs Nach 15 4 Der Gentechnik Sicherheitsverordnung Video
Teilnehmer:
25
Trainer/Referent:
Fachdozenten der TÜV NORD Akademie
Seminartyp/en:
Inhouse Training
Inhouse Seminar
Offenes Training
Kategorien:
Arbeitsschutz Brandschutz Gesundheitsschutz
Übersicht: Weiterbildungskategorien
Hinweis: Klicken Sie auf eine Kategorie, um die Übersicht für diese Kategorie zu öffnen. Folgen Sie seminus auf Twitter! Letzte Aktualisierung: 11. 05. 2022
Projektleiterkurs Nach 15 4 Der Gentechnik Sicherheitsverordnung 2020
Staatlich anerkannter Fortbildungskurs zum/zur ProjektleiterIn beziehungsweise Beauftragte/n für die Biologische Sicherheit. Das Seminar richtet sich an BiologInnen, MedizinerInnen oder BiochemikerInnen sowie BiotechnologInnen oder Studierende, die den so genannten "Projektleiterschein" zur Erlangung des Status eines Projektleiters oder des Beauftragten für die Biologische Sicherheit erwerben möchten. Für ProjektleiterInnen/BBS, die Ihren Schein auffrischen möchten, finden Sie hier
unsere eintägigen Refreshing-Projektleiterkurse. Eine Anmeldung ist entweder bequem sofort über das Online-Anmeldefenster möglich oder indem Sie sich das Anmeldeformular herunterladen und uns dieses ausgefüllt per Mail zukommen lassen. Projektleiterkurs nach 15 4 der gentechnik sicherheitsverordnung video. Die Kurse finden ausschließlich als digitales Live-Webinar mit Interaktionsmöglichkeiten über Zoom statt. Durch die Online-Lehre haben wir bundesweit Teilnehmende generieren können und wir profitieren sehr von dem interessanten Erfahrungsaustausch. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Projektleiterkurs Nach 15 4 Der Gentechnik Sicherheitsverordnung In Online
Kurstyp: Präsenzkurs Kooperationspartner: Hochschule Esslingen Kursdauer: 2 Tage Kursniveau | Zulassungsvoraussetzungen: Abgeschlossenes, fachrelevantes und grundständiges Studium der Biotechnologie oder einer verwandten Studienrichtung. Zertifizierung: Die Teilnahme ist auch ohne abgeschlossenes Hochschulstudium möglich. Sie erhalten nach erfolgreichem Absolvieren eine Teilnahmebescheinigung, die als Sachkunde-Nachweis dient – jedoch noch nicht das Zertifikat als Projektleiter bzw. biologischer Sicherheitsbeauftragter (s. Projektleiterkurs nach § 28 Abs. 2 der Gentechnik-Sicherheitsverordnung | brainGuide. u. ). Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Projektleiter*in bzw. als Beauftragte(r) für Biologische Sicherheit anerkannt zu werden? Dazu müssen folgende Sachkundenachweise eingereicht werden: Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder tiermedizinischen Hochschulstudiums (mindestens Master), die Bescheinigung über den Besuch einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung nach § 28 Abs. 2 GenTSV.
V. m. § 7 Abs. 1 GenTSV. § 15 Sachkunde des Projektleiters - GenTSV - Gentechnik-Sicherheitsverordnung - GenTSV. Entgegen dem ursprünglichen Verordnungsentwurf der Bundesregierung wird die Gentechnikbehörde nicht gleichrangig mit dem Betreiber der gentechnischen Anlage zur praktischen Durchführung von Maßnahmen im Gefahrenfall beim Betrieb der Anlage verpflichtet. Der Bundesrat und die Ausschüsse sind der Auffassung, der Gentechnikbehörde fehlten zu einer solchen gleichrangigen Verpflichtung die notwenigen Kapazitäten. Sie sei rechtlich sowie personell, organisatorisch und materiell nicht dazu in der Lage. Zudem gebe es für eine solche Haftungserweiterung keinen hinreichenden Grund. Analog der Regelungen zum Strahlenschutzgesetz schreibt die zukünftige Regelung des § 28 Abs. 3 GenTSV für alle Projektleiter mindestens alle fünf Jahre die Teilnahme an einem Projektleiterkurs und den Nachweis durch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vor. Im Einzelfall können die Kenntnisse auf eine andere geeignete Weise, die geeignet ist, den Wissensstand eines Projektleiterkurses zu vermitteln, nachgewiesen werden.