27. 5. 2008
Guten Tag, in der Gemeinschaftsordnung einer WEG heißt es unter "Bauliche Veränderung": "Maßnahmen einzelner Wohnungseigentümer, welche sich für andere Wohnungseigentümer nachteilig erweisen und insbesondere solche, die die einheitliche Gestaltung bzw. den optisch-ästhetischen Gesamteindruck der Anlage stören, dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung aller Eigentümer vorgenommen werden; dies gilt insbesondere auch für Balkon - und Fensterrahmenveränderungen. " In der Teilungserklärung derselben Urkunde heißt es unter "Bauliche Maßnahmen": Den Eigentümern aller Wohneinheiten wird gestattet, auf eigene Kosten Balkone bzw.... " Da es zur Errichtung von Balkonen (zur Rückseite des Hauses) zustimmende und ablehnende Haltungen gibt, ist es wichtig zu wissen, welche der beiden Regelungen faktische Gültigkeit besitzt? 18. 7. 2015
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Danach wird unter anderem folgende Einheit gebildet werden: 223, 086 /10. Balkone – Was ist Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? | Krebs Immobilien in Heidelberg und Mannheim. 000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 88 bezeichneten Wohnung nebst Balkon.
Balkon Gemeinschaftseigentum Kostenlose Web
Hierzu zählen: Das Balkongitter Die Bodenplatte Das Balkongeländer Die Balkonbrüstung Die Balkontür Die Außenseiten der Balkonfenster Die Balkondecke Die Isolierung Die Balkontrennmauer Balkonstützen Zum Sondereigentum und somit zum Eigentum einzelner Bewohner können folgende Bestandteile eines Balkons zählen: Der begehbare Boden/Bodenbelag des Balkons Der Innenanstrich der Balkontür Anstrich und innerer Putz der Balkonbrüstung Grundsätzlich sind Balkone immer sondereigentumsfähig, denn der Balkon ist nie von allen Mietern begehbar, sondern nur dem Wohnungseigentümer vorbehalten. Auch ist durch die Verbindung des Balkons mit dem Wohnraum die Sondereigentumsfähigkeit gegeben und der Balkon kann zum Teil dem Eigentümer zugeschrieben werden. Balkon gemeinschaftseigentum kostenlose web. Alle anderen Bereiche des Balkons zählen aber zum Gemeinschaftseigentum, wodurch Sanierungen oder bauliche Maßnahmen an diesen Teilen eines Balkons auch von allen Mietern getragen werden müssen. Hat ein Eigentümer das alleinige Nutzungsrecht beziehungsweise seinen Balkon als Sondereigentum deklariert, muss er Reparaturen an diesem Bereich aus eigener Tasche bezahlen.
: V ZR 114/09, VII ZR 193/99). Anderslautende Teilungserklärung Die tragenden Teile verantwortet grundsätzlich die WEG, die anderen der jeweilige Miteigentümer. Daraus folgt, wer instand halten, reparieren und bezahlen muss: Kaputte Fliesen auf dem Balkon etwa tauscht der Wohnungseigentümer auf eigene Kosten aus. Bei einer unter den Fliesen liegenden Abdichtung, durch die zum Beispiel Wasser in die darunter liegende Etage eindringt, ist dagegen die Gemeinschaft dran. Sie würde auch die Kosten übernehmen, wenn die Fliesen weg sollen, um die Abdichtung instand zu setzen (Paragraf 14 Nr. Balkon gemeinschaftseigentum kosten ve. 4 WEG). Mitanpacken muss der Eigentümer bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht. Als zumutbar gilt das Wegräumen von Tischen und Stühlen oder Bildern, das Entfernen schwerer Pflanztröge aber nicht, erläutert der auf Miet- und Eigentumsrecht spezialisierte Rechtsanwalt André Leist aus Dresden. Der Eigentümer muss bei größeren Vorhaben auch nicht akzeptieren, dass permanent Handwerker durch seine Wohnung laufen.