Ihre Vorlage für die Betriebssicherheit im Unternehmen
Wenn in Ihrem Unternehmen ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel verwendet werden, so müssen diese nicht nur regelmäßig auf ihre ordnungsgemäße Funktion geprüft werden. Sie müssen auch sicherstellen, dass von diesen Betriebsmitteln keine Gefährdung ausgeht und alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Hierbei unterstützt Sie diese Vorlage. Mit dem enthaltenen Musterformular, das Sie an Ihre betriebseigenen Umstände anpassen können, können Sie dokumentieren, welche Gefährdungen von den Betriebsmitteln ausgehen können und welche Gegenmaßnahmen zur Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Sachwerte getroffen wurden. Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 Berlin | Elektroprüfung. Diese Dokumentation stellt einen wichtigen Baustein dar, wenn es um den Nachweis der Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb geht. Inhalt des Pakets
Beim Kauf dieses Pakets erhalten Sie die Gefährdungsbeurteilung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel als Word-Datei, die Sie in jedem Textbearbeitungsprogramm verändern und beliebig oft ausdrücken können.
Gefährdungsbeurteilung Ortsveränderliche Elektrische Betriebsmittel Master Of Science
Werden bei der Prüfung keine Mängel beziehungsweise unzureichende Maßnahmen festgestellt, gibt es am Ende nur einen Bericht. Stellt man jedoch zwingend notwendige Maßnahmen fest, da die Sicherheit nicht gewährleistet ist, dann werden diese dem Arbeitgeber mitgeteilt, und dieser muss für die Behebung sorgen. Wer darf die Gefährdungsbeurteilung durchführen? Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend durchzuführen. Gefährdungsbeurteilung ortsveränderliche elektrische betriebsmittel master site. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) besagt in Absatz § 3 Satz 3, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von fachkundigen Personen vollzogen werden darf. Damit sind nicht explizit Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemeint, sondern es muss sich um Menschen handeln, die über die erforderlichen Fachkenntnisse in dem jeweiligen Bereich verfügen. Jede an der Beurteilung teilnehmende Person ist für ihr beigesteuertes Fachwissen selbst verantwortlich. Das Fachwissen der Teilnehmer muss wiederum auf seine Sinnhaftigkeit geprüft werden. Dafür ist eine fachkundige Person zuständig, die die Gefährdungsbeurteilung "leitet".
Frage aus der Praxis
In unserem Unternehmen wird jährlich die Geräteprüfung nach DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (ehemals BGV A3) durchgeführt. Teilweise, z. B. im Bürobereich, sehe ich nicht die Notwendigkeit, die EDV-Geräte jährlich zu prüfen. Kann hier die 2%-Regelung angewendet werden? Und welche Maximalprüffristen sind überhaupt bindend? Gefährdungsbeurteilung ortsveränderliche elektrische betriebsmittel master 2. Tipp der Redaktion
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Stefan Euler
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (BGV-A3-Prüfung) kennt jeder, der in einem Unternehmen elektrische Geräte einsetzt. Eine bedeutend höhere rechtliche Gewichtung ist jedoch der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beizumessen. Dort wird generell vom Unternehmer verlangt, Arbeitsmittel (nicht nur elektrische) zu prüfen. "Gut, dann ist es ein formeller Fehler und wir schreiben ab jetzt: Geprüft nach Betriebssicherheitsverordnung …".