3 Dem Verbraucher stehen Gaststätten, Einrichtungen
zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Gewerbetreibende, soweit sie Lebensmittel zum Verbrauch innerhalb ihrer Betriebsstätte beziehen, gleich. (5) Örtlicher Vertrieb im Sinne dieser Verordnung ist die lokale Auslieferung von tiefgefrorenen Lebensmitteln an den Einzelhandel, Hotels, Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, wie Kantinen oder Krankenhäuser, sowie die Direktlieferung an Privathaushalte.
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Tiefkühl Lebensmittel Verordnung In Hotel
Die Europäische Kommission legt Reinheitskriterien fest. Toleranzen gegenüber der für tiefgefrorene Lebensmittel vorgeschriebenen Temperatur von - 18 °C sind jedoch beim Transport, beim örtlichen Vertrieb sowie in den Tiefkühltruhen des Einzelhandels zugelassen. Die Toleranzen dürfen 3 °C nicht übersteigen. Produktverpackung Die tiefgefrorenen Lebensmittel müssen in geeigneter Vorverpackung verpackt sein, die sie vor Bakterienbefall von außen und vor dem Austrocknen schützt. Text-Tiefgefrorene Lebensmittelverordnung - TLMV. Das Etikett tiefgefrorener Lebensmittel muss die Verkehrsbezeichnung, die Angabe "tiefgefroren" sowie die der Warenpartie enthalten. Die andere Pflichtinformation variiert je nach dem vorgesehenen Verbraucher jenes Produkts. Endverbraucher, Gaststättenbetriebe, Krankenhäuser, Kantinen: Mindesthaltbarkeit, Zeitraum, während dessen die Erzeugnisse beim Endverbraucher gelagert werden dürfen, Aufbewahrungstemperatur und erforderliche Anlage. Sonstige Angaben: Nettofüllmenge und Name des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers.
Tiefkühl Lebensmittel Verordnung In 2017
L 304 vom 22. 11. 2011, S. 18; L 331 vom 18. 2014, S. 41; L 50 vom 21. 2. 2015, S. 48; L 266 vom 30. 9. 2016, S. 7) in der jeweils geltenden Fassung vorgeschrieben sind, folgende Angaben angegeben sind: 1. die Worte "tiefgefroren", "tiefgekühlt", "Tiefkühlkost" oder "gefrostet" in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels, 2. der Zeitraum, während dessen das Lebensmittel beim Verbraucher gelagert werden kann, sowie die Aufbewahrungstemperatur oder die zur Aufbewahrung erforderliche Anlage, 3. Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. - Definition und rechtliche Rahmenbedingungen. die Worte "nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder ein gleichsinniger Hinweis, 4. eine Angabe zur Feststellung der Partie.
(5) Örtlicher Vertrieb im Sinne dieser Verordnung ist die lokale Auslieferung von tiefgefrorenen Lebensmitteln an den Einzelhandel, und an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung sowie die Direktlieferung an Privathaushalte. § 2a Lufttemperaturmessung (1) Der für die Beförderung sowie für die Einlagerungs- und Lagereinrichtungen für tiefgefrorene Lebensmittel Verantwortliche hat sicherzustellen, dass während des Betriebs der Beförderungsmittel oder der Einlagerungs- oder Lagereinrichtungen die Lufttemperatur, der tiefgefrorene Lebensmittel ausgesetzt sind, mit Messgeräten nach Artikel 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Kommission vom 12. Januar 2005 zur Überwachung der Temperaturen von tiefgefrorenen Lebensmitteln in Beförderungsmitteln sowie Einlagerungs- und Lagereinrichtungen (ABl. EU Nr. L 10 S. 18, Nr. Tiefkühl lebensmittel verordnung in e. L 153 S. 43) so häufig und in regelmäßigen Zeitabständen gemessen und aufgezeichnet wird, dass das Temperaturgeschehen nachvollziehbar ist. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Lufttemperaturmessung in Tiefkühleinrichtungen mit einem Fassungsvermögen von weniger als 10 Kubikmetern, die im Einzelhandel zur Lagerung von Reservevorräten dienen, durch den für die Lagerung Verantwortlichen mit mindestens einem gut sichtbaren Thermometer sicherzustellen.