Hier haben Sie die Möglichkeit die Materialien zur Charta zu downloaden und zu bestellen. Unterzeichnen Sie die Charta! Hospiz und palliativgesetz 2015 film. Durch Ihre Stimme schaffen Sie in der Politik, bei Trägern des Gesundheitswesens und in der Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativarbeit und tragen so zur Verbesserung der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen bei. Ihre Stimme zählt! Charta hier unterzeichnen! Den Erklär-Film zur Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland können Sie hier sehen.
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Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland
Für Menschen, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind, stellt die Charta mit ihren 5 Leitsätzen ein umfangreiches und zielführendes Rahmenkonzept dar, um ein Sterben in Würde für jeden Menschen in Deutschland zu ermöglichen. Hospiz und palliativgesetz 2015. Die Charta beschreibt Notwendigkeiten, damit jeder eine bedarfsgerechte, würdevolle und nach seinen Wünschen gestaltete Begleitung während seiner letzten Lebensphase erhält. Die Trägerschaft für die Charta bildet die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband und die Bundesärztekammer. Zusammen mit den Trägern haben zahlreichen Expertinnen und Experten aus über 50 Organisationen und Institutionen aus Gesellschaft und Gesundheitssystem die Charta-Leitsätze erarbeitet. Dabei handelt es sich um grundlegend verschiedene Organisationen, die sich alle auf ein Ziel geeinigt haben: Die Weiterentwicklung der Hospiz- und Palliativversorgung voranzutreiben und die vorhandenen Ressourcen zu bündeln, um den Bedürfnissen der Betroffenen und ihren Angehörigen sowie Zugehörigen gerecht zu werden.
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Ein gesetzliches Schiedsverfahren soll dabei auch kontroverse Vertragsverhandlungen erleichtern und Lösungen bieten. Außerdem wird die Möglichkeit einer gemeinsamen Regelung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung und allgemein ambulanter Palliativversorgung in Selektivverträgen klargestellt. 4. Stärkung der stationären Hospizversorgung und der ambulanten Hospizarbeit Durch Erhöhung der zur Verfügung stehenden Gelder sollen stationäre Hospize stärker gefördert werden. Das neue Hospiz- und Palliativgesetz | SpringerLink. So tragen Krankenkassen künftig 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung von Leistungen der Pflegeversicherung. Bisher waren es 90 Prozent. Des Weiteren wird der kalendertägliche Mindestzuschuss der Krankenkassen zur stationären Hospizversorgung auf neun Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gesteigert. Zuvor lag dieser bei sieben Prozent. Darüber hinaus sollen im Bereich der ambulanten Hospizarbeit zusätzlich zu den Personalkosten nun auch die Sachkosten bei der Förderung durch die Krankenkassen berücksichtigt werden.
Schwerstkranke Menschen sollen überall dort gut versorgt sein und begleitet werden, wo sie die letzte Phase ihres Lebens verbringen – ob zu Hause, im Pflegeheim, im Hospiz oder Krankenhaus. Der Deutsche Bundestag hat am 5. BGBl. I 2015 S. 2114 - Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz... - dejure.org. November 2015 mit großer Mehrheit das Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland beschlossen, das am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Es enthält vielfältige Maßnahmen zur Förderung eines flächendeckenden Ausbaus der Hospiz- und Palliativversorgung in allen Teilen Deutschlands, insbesondere auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Hier fehlt es heute noch häufig an ausreichenden Netzwerken.