Ob das nicht ausreicht? Pelle
19. 2009 12:41 •
#5
Hallo Pelle, wenn Du erst Mitte Mai beim Gutachter warst, wird es sicherlich mit dem Bescheid noch etwas dauern. Den Antrag bei der Arge würde ich auf jeden Fall schon einmal stellen. Soviel ich weiß, kann der AG Dich nicht auffordern, einen Rentenantrag zu stellen und eine Kopie des Rentenantrages würde ich ihm auf keinen Fall geben. Schöne Grüße mag
19. 2009 13:16 •
#6
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17. Wann kommt der rentenbescheid bescheid nach gutachter english. 12. 2008 14:12
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25. 2008 04:46
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Wann Kommt Der Rentenbescheid Bescheid Nach Gutachter Von
Bis dahin wird die DRV entschieden haben! Wenn nicht ALG 2 beantragen! Sollte die DRV die Rente ablehnen Widerspruch einlegen und hier wieder melden! Manchmal braut man einen langen Atem! Doppeloma kann ein Lied davon singen! #8 Gegen eine Reha hilft nur ein Attest, nicht rehafähig. #9 Bei mir hat es einen Monat gedauert als ich beim DRV Gutachter war. #10 Dank ikarus, mein Arbeitsverhälts ruht und dabei werde ich es auch ersteinmal belassen. Ich mache mir hauptsächlich Sorgen, wenn der Bescheid für eine Teilerwerbsminderung positiv ausfällt, ob dann die Agentur für Arbeit sofort alle Zahlungen einstellen kann. Bald in Rente: Der Rentenbescheid kommt – was Sie jetzt tun müssen | Stiftung Warentest. Was wäre denn, wenn ich bei einem positiven Bescheid mich wieder AU schreiben lasse? (Aktuell stellt mein Arzt mir keine AU aus, da dies wegen der Aussteuerung nicht benötigt wird. ) #11 Hallo, du bist nicht mehr AU geschrieben??? Das kann aber ins Auge musstest doch im Rentenantrag ankreuzen, ob AU und wenn ja seit wann, oder? Ohne aktuelle AU KANN die Argumentation schwer werden in Richtung EMR.
Wenn Versicherte mehrmals zwischen den alten und neuen Bundesländern umgezogen sind, sollten sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern den korrekten Umrechnungsfaktor für die Rente berücksichtigt hat. Rentenbescheid – Ihre Erfahrungen sind gefragt
Haben Sie Hinweise oder Fragen zum Thema? Schreiben Sie bitte eine E-Mail an
Den Versicherungsverlauf prüfen
Am besten überprüfen Versicherte ihren Versicherungsverlauf, in dem alle rentenrelevanten Zeiten gespeichert werden, bereits einige Monate bevor sie den Rentenantrag stellen. Die Rentenversicherungsträger schicken allen Versicherten ab 55 ihren Versicherungsverlauf alle drei Jahre automatisch zu. Gibt es dort eine Lücke, kann sie sich bis zum Rentenbescheid "durchziehen". Deshalb sollten fehlende Versicherungszeiten so früh wie möglich mit Nachweisen gemeldet werden. Dies geht einfach per Kontenklärung. Nachzahlung bei Erwerbsminderungsrente. Tipp. Einen Antrag auf Kontenklärung können Sie kostenlos telefonisch anfordern (0 800/10 00 48 00) oder bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Internet herunterladen.