Die sozialen Angelegenheiten sind das zentrale Wirksungsfeld vom Betriebsrats. Die wichtigste Vorschrift für die Zuständigkeit des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten im Betriebsverfassungsgesetz ist § 87 BetrVG. Die wichtigsten Bereiche der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG in sozialen Angelegenheiten sind folgende:
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der Ordnung im Betrieb und des Verhaltens der Arbeitnehmer mitzubestimmen. Mitbestimmungspflichtig sind darüber hinaus aber auch die regelmäßige betriebliche Arbeitzeit und deren vorübergehende Verkürzung (etwa durch Kurzarbeit) oder Verlängerung ( Überstunden) nach § 87 Abs. 2 und Nr. 3 BetrVG. Außerdem hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 6 BetrVG mitzubestimmen bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Soziale angelegenheiten betriebsrat. Es wird dadurch ein besonderer Datenschutz im Betrieb ermöglicht ( Beschäftigendatenschutz). Eine weitere wichtige Zuständigkeit des Betriebsrats besteht in der Mitbestimmung bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz und der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach § 87 Abs. 7 BetrVG.
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Soziale Angelegenheiten I Rechtsanwälte Bechert
Sollte es einmal mit dem Arbeitgeber zu keiner Einigung kommen, leiten wir die weiteren Schritte ein. Im Bereich der zwingenden Mitbestimmung geht es dann in die Einigungsstelle. Dann kümmern wir uns um die Vorbereitung der notwendigen Beschlüsse, die Suche nach einem geeigneten Einigungsstellenvorsitzenden und treten in der Einigungsstelle als externe Beisitzer auf. Insbesondere die Wahl des Einigungsstellenvorsitzenden ist von entscheidender Bedeutung, da dessen Stimme bei einem Patt entscheidet. Wir können hier auf ein Netzwerk von Vorsitzenden zurückgreifen, häufig Richter, die in der Vergangenheit die Belange und Rechte von Betriebsräten ernst genommen haben. Betriebsrat soziale angelegenheiten arbeit. Sollte der Arbeitgeber die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten übergehen und eine Maßnahme einseitig umsetzen, setzen wir diese Recht im Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht durch. Wir beantragen dann Unterlassung, Beseitigung des mitbestimmungswidrigen Zustands und machen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gerichtlich geltend.
Was gehört alles zu den "sozialen Angelegenheiten"? Die praktisch wichtigsten einzelnen Aufgabenbereiche des Betriebsrats, die zu den "sozialen Angelegenheiten" gehören, sind: Regeln zum Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Der erste Aufgabenbereich im Rahmen der "sozialen Angelegenheiten" betrifft Regeln und Vorschriften zu der Frage, wie sich die Arbeitnehmer im Betrieb verhalten sollen. Hierzu würden z. B. Soziale Angelegenheiten I Rechtsanwälte Bechert. gehören
Vorgaben über das Tragen einer bestimmten Dienstkleidung,
der Erlass eines Rauchverbots und
Regelungen zur Nutzung des privaten Smartphones im Betrieb. Wenn es derartige Verhaltensvorschriften im Betrieb geben soll, sind diese von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam festzulegen. Festlegung der Arbeitszeiten Der praktisch wichtigste Aufgabenbereich, der zu den "sozialen Angelegenheiten" zählt, betrifft die Festlegung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Arbeitgeber festzulegen, an welchen Tagen und zu welchen genauen Uhrzeiten die Arbeitnehmer des Betriebs arbeiten sollen.