Gruß Hans
Meine persönliche Meinung, muss aber nicht geteilt werden. z3-780
† R. I. P.
Beiträge: 3481 Themen: 141 Bilder: 1 Registriert: 22. 06. 2007 08:33 Wohnort: NRW
Z3 roadster 2. 8
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- Auto emblem beleuchtet erlaubt for sale
Auto Emblem Beleuchtet Erlaubt For Sale
- das nachträgliche Aufkleben oder Befestigen auf andere Weise führt daher zum Erlöschen der BE aufgrund zu erwartender Gefährdung, es sei denn für die Folie ist eine Bauartgenehmigung nach §22a (1)
Nr. 3 StVZO erteilt. - aufgrund bestehender Bauartgenehmigungspflicht für Folien dürfen sie nur verwendet werden, wenn sie ein entsprechendes Prüfzeichen besitzen (vgl. § 22a (2), sowie §69a (2) Nr. 7 StVZO, § 23
StVG). - unbeschadet der vorgeschriebenen Bestimmungen soll die BE nach § 19 (2) StVZO auch dann erlöschen, wenn eine Folie verwendet wird, die nicht bauartgenehmigt, für die betreffende Scheibe nicht
zugelassen oder deren ggf. vorgeschriebene Abnahme nicht erfolgt ist. Eine Bauartgenehmigung liegt für den Aufkleber wahrscheinlich nicht vor??? Wenn doch wäre es ok..... Auto emblem beleuchtet erlaubt online. kenne jedoch keine die das haben. Ferner ist der Aufkleber auch zu groß. Das Bekleben von Scheiben mit Folien bringt wie gesagt die Betriebserlaubnis zum Erlöschen (§ 19 Abs. 2 StVZO); es sei denn, für die betreffende Folie wurde
eine Bauartgenehmigung nach § 22 a Abs. 3 StVZO erteilt.
Hatte die Idee, mein Emblem mit einer selbstleuchtenden Farbe zu versehen(wie z. B. Sternehimmel im Kinderzimmer). Auto emblem beleuchtet erlaubt for sale. Ist das in Deutschland erlaubt? Oder Grauzone, da nicht beleuchtet, sondern selbst leuchten? Die schwarze Liste
Gänzlich verboten sind leider:
– Alle Arten von Signalleuchten
– Unterboden-Autobeleuchtung (auch am stehenden Fahrzeug)
– Leuchtstreifen an der Seite
und alle anderen Zusatzleuchten, die keine Funktion besitzen. Nicht gerne gesehen sind auch Leuchten und Lampen, die im Fahrzeuginneren nach außen scheinen. Dies kann selbst den kleinen Christbaum auf dem Armaturenbrett betreffen. Schaus Du hier:
§ 53 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
und findest Du ein klares "Nein"