Balkon vergrößern | - Das Elternforum
Wenn man vorhat, einen bestehenden Balkon bei einer Eigentumswohnung zu vergrößern (abgesehen davon, dass ich keine Ahnung hab, ob das statisch möglich wäre), wenn muss man da fragen??? Wer ist dafür zuständig? Braucht man soetwas wie eine Baugenehmigung? Ich bin kein Experte dafür, aber ich würd mal meinen, das ganze bringt (außer Durchführbarkeit und Kosten) zwei wesentliche Fragestellungen mit sich:
a) die Zustimmung der Miteigentümergemeinschaft
b) die Zustimmung der Baubehörde, v. a. wenn es sich um die straßenseitige Fassade handelt
Es gibt natürlich verschiedene Ansätze dazu, wie man zu guten Informationen kommt. Balkon vergrößern eigentumswohnung kaufen. Einer wäre, sich mal einen Baumeister kommen zu lassen, ihm die Situation zu zeigen und ihn zu fragen, wie er da vorgehen würde. Eine andere wäre, einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt zur Erstberatung zu konsultieren. Was ich ohne genaue Information NICHT machen würde ist alles, was unter "Pferde scheu machen" fällt, allso
- die Hausverwaltung oder
- das Bauamt
fragen.
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Als Städter können wir uns glücklich schätzen, wenn wir im Rahmen unserer Wohnung einen Balkon unser Eigen nennen können, wo wir private Zeit verbringen. Doch das war nicht immer so. Lange Zeit wurden Balkone im Rahmen des Baus von Mehrfamilieneinheiten als Extra gesehen, das aber nie richtig geschätzt wurde. Dann wurden dort Müllsäcke oder Möbelteile für den Sperrmüll gebunkert, häufig war es nur die Notlösung für die Raucher. Aber liebevolle Einrichtungen hat es dort nicht immer gegeben. Zum Glück hat sich das nicht zuletzt durch den großen Trend des urbanen Gärtnerns geändert. Denn heute sind Balkone nicht nur zum Entspannen da, sondern wir bauen dort sogar Obst und Gemüse an. Und wie zweite Wohnzimmer wirkt sie meistens sowieso. Bottrop: Eigentumswohnung aus 2019 mit Balkon, Garage & Stellplatz zu verkaufen. PROVISIONSFREI!. Wir zeigen euch heute 7 Vorher-/Nachher-Beispiele von unseren Architekten, die uns geflasht haben. Der Traum vom schönen Balkon
Wenn auch ihr euch einen gemütlichen Balkon als Ruhe-Oase wünscht, zeigen wir euch heute, wie ihr selbst aus unschönen Balkonen mit ein wenig Kreativität ein schönes Plätzchen schaffen könnt.
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(Um weitere Nebenfragen zu vermeiden gehen wir davon aus dass alles was darauf abgestellt wird keine Schäden am Haus verursacht (durch Tropfwasser o. Ä. ) und alles ordnungsgemäß gesichert ist gegen Herabfallen)
Ist es hierbei ggf. sogar wichtig ob die konstruktion für die Allgemeinheit sichtbar ist oder nicht (Straßenzugewandte Seite und Hinterhof)
# 1
Antwort vom 28. Vergrößerung eines Balkons? (Baurecht, Wohnungseigentum). 2020 | 16:38
Von Status: Philosoph (12044 Beiträge, 4047x hilfreich)
ein Brett mit Stützen auf das Dach aufgesetzt wird Da ihm das Dach nicht gehört ist das erst einmal eine unerlaubte Sondernutzung (ähnlich wie der Schuhschrank im Hausflur). Außerdem sind Dachziegeln und die Konstruktion darunter nicht gemacht für solche Aktionen. Es handelt sich meiner Erachtens nach nicht um eine bauliche Veränderung da es ja "nur" für die Sommermonate ist und danach rückstandslos entfernt wird. Theoretisch wäre sogar eine bauliche Veränderung nur für einen Tag unzulässig, der Zeitraum interessiert gar nicht. Aber egal, denn das Beschriebene ist keine bauliche Veränderung (vorausgesetzt es ist nicht irgendwo angeschraubt, sondern nur festgeklemmt).