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- Datenschutz - Atelier für Kunst und Therapie Barbara Brockmann
- Die Einwilligung nach DSGVO und das Kunsturhebergesetz
- DSGVO: Das müsst ihr für eure Künstler-Website unbedingt beachten! – MR Blog – Inspiration for aspiring Creators
Datenschutz - Atelier Für Kunst Und Therapie Barbara Brockmann
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Die Einwilligung Nach Dsgvo Und Das Kunsturhebergesetz
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Dsgvo: Das Müsst Ihr Für Eure Künstler-Website Unbedingt Beachten! – Mr Blog – Inspiration For Aspiring Creators
Eine mögliche Umgehung dieses Verbotes durch den Nachweis eines berechtigten Interesses gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 DSGVO sollte vor Einsatz anwaltlich geprüft werden. – Bei ARTRIKAT hat es diese Angebote noch nie gegeben, und es wird sie auch künftig nicht geben. Wenn Sie, liebe Künstlerinnen und Künstler, eine eigene Website haben, prüfen Sie bitte, ob die o. Datenschutz - Atelier für Kunst und Therapie Barbara Brockmann. Anforderungen auf Ihrer Website erfüllt werden. Spätestens am 25. Mai 2018 sollte Ihre Website DSGVO-konform sein, denn ansonsten drohen sehr hohe Strafen. Die Abmahnanwälte stehen aller Voraussicht nach schon in den Startlöchern. Es würde den Rahmen dieses Beitrages sprengen, die offline, also intern erforderlichen Dinge, die zu tun sind, zu erläutern. Stichworte an dieser Stelle sind z. : Auftragsdatenverarbeitung und Verfahrensdokumentation. Die zahlreichen Online-Quellen geben Aufschluss darüber, was darunter zu verstehen ist. ARTRIKAT bietet für alle gelisteten Künstler dieses Portals einen kostenlosen DSGVO-CHECK IHRER WEBSITE an.
Denn die betroffene Kundin war nicht nur als Beiwerk auf den Fotos und Videos zu sehen, vielmehr stellte sie deren Mittelpunkt dar. Wie weit geht das berechtigte Interesse? Bei der Veröffentlichung von Bildern und Videos stellt das KUG die wichtigste Rechtsgrundlage dar. DSGVO: Das müsst ihr für eure Künstler-Website unbedingt beachten! – MR Blog – Inspiration for aspiring Creators. Aber auch das berechtigte Interesse im Sinne der DSGVO könnte eine Veröffentlichung ohne die Einwilligung der betroffenen Person rechtfertigen. Das Landgericht Frankfurt führte in seiner Entscheidung aus, dass die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes als Gesichtspunkte im Rahmen der Abwägung der Interessen und Grundrechte im Sinne der DSGVO einzubeziehen sind. Im Ergebnis verneinte das Landgericht das berechtigte Interesse. Die DSGVO sieht in der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung zwar grundsätzlich ein solches, das Gericht bezweifelte allerdings die Erforderlichkeit der Werbeaufnahmen. Auch widerspricht die Aufnahme von Werbeaufnahmen nach Ansicht des Gerichts den vernünftigen Erwartungen, die ein Kunde beim Besuch des Friseursalons hat.
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