B., wenn Vater und Mutter noch minderjährig sind
oder wenn der Personenstand des Kindes nicht ermittelt werden kann (z. B. Queere Jugend NRW. wenn Vater und Mutter nicht bekannt sind). Mit der Pflegschaft gemäß §1909 BGB wird ein Ergänzungspfleger eingesetzt. Dieser kümmert sich um bestimmte, begrenzte Angelegenheiten des Kindes, wenn dessen Eltern oder deren Vormund verhindert sind. Jugendamt der Stadt Bochum
Willy-Brandt-Platz 1 – 3
Telekom-Gebäude
Die Beratung zum Führen ehrenamtlicher Vormundschaften erfolgt beim Kinderschutzbund
Gerberstr. 20
0234 / 361 82 92
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Jugendamt Bochum Fachstelle Sorgerecht In Google
Vielerorts in NRW engagieren sich junge Ehrenamtliche und Fachkräfte dafür, dass lesbische, schwule, bisexuelle, queere, trans* und inter* (lsbtiq*) Jugendliche stärkende Räume erfahren können. In queeren Jugendtreffs und -gruppen verbringen sie ohne Sorge vor Queerfeindlichkeit zusammen ihre Freizeit und finden bei Ärger, Stress und Co ein offenes Ohr und Unterstützung. Die Fachstelle Queere Jugend NRW unterstützt und begleitet diese Arbeit.
Die Geltendmachung von Unterhalt ist hierbei eingeschlossen. Jugendamt – Beistandschaften
Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ)
Gustav-Heinemann-Platz 2 6
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 910 – 4111
Öffnungszeiten: Mo, Di 08. 00 – 13. 00 Uhr, Do 13. 00 – 18. 00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
Manchmal kommt es vor, dass die Eltern das Kind nicht vertreten können. Dann tritt das Jugendamt ein. Das sieht das Familienrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) so vor. Das Jugendamt kann sowohl eine Amtsvormundschaft als auch eine Amtspflegschaft übernehmen, wenn keine geeignete ehrenamtliche Person dazu bereit ist. Jugendamt bochum fachstelle sorgerecht in 2015. Bei einer Amtsvormundschaft vertritt das Jugendamt das Kind in all seinen Angelegenheiten; die Amtspflegschaft beinhaltet hingegen nur einen begrenzten Teil. Gemäß §1793 und §1773 BGB tritt die Vormundschaft ein, wenn
weder der Vater noch die Mutter das Sorgerecht für das Kind hat,
weder der Vater noch die Mutter berechtigt ist, die Angelegenheiten zu regeln, die die Person des Kindes betreffen (Personensorge) noch die das Vermögen angehen (Vermögenssorge) – z.