Erfahrener Benutzer
Dabei seit: 14. 07. 2008
Beiträge: 140
hi! Antrag auf direktüberweisung der österreichischen pension ins ausland. wäre zu tipps zu folgendem sv dankbar:
es gibt einen ausländischen vollstreckbaren titel
der schuldner (nur vorname, nachname, geburtsdatum bekannt) ist österreichischer staatsbürger, wohnt ausschließlich im ausland, ist in ö nicht gemeldet, die exekution im ausland war erfolglos (kein vermögen)
der schuldner bezieht aber offenbar eine österreichische pension auf österreichisches bankkonto -> einfach ins blaue exe-antrag mit §294a eo? oder bekommt man sonstwie klarheit zur ö pension? vielen dank! Dabei seit: 01. 11. 2008
Beiträge: 1393
Nicht ins blaue 294a sondern am Sitz der Pensionsversicherung § 294 - vgl § 18 Z 3 EO.
- Information für im Ausland lebende Pensionisten und Pensionistinnen
- Exekution auf inländische Pension bei Schuldner mit Sitz im Ausland? - Praxisseite Jus
- Auswirkungen auf Ihre Pension
Information Für Im Ausland Lebende Pensionisten Und Pensionistinnen
Die Sozialversicherungsabkommen enthalten Regelungen, wie die Pensionen oder Renten unter Berücksichtigung von ausländischen Versicherungszeiten berechnet werden. Die Verträge garantieren
die Anrechnung der im Ausland erworbenen Versicherungszeiten bei der Prüfung der Pensionsvoraussetzungen (zB Mindestversicherungszeit) und
die Überweisung von Leistungen in den Vertragsstaat. Bei der Pensionsberechnung wird unterschieden, ob die Versicherungszeiten in einem EU-Mitgliedstaat, EWR-Staat, der Schweiz oder einem sonstigen Vertragsstaat erworben wurden. Auswirkungen auf Ihre Pension. Sowohl in der österreichischen als auch in der ausländischen Sozialversicherung gilt das Antragsprinzip. Es ist nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat die Pension gesondert zu beantragen. Bei der Antragstellung im Wohnortstaat ist darauf hinzuweisen, dass man auch ausländische Versicherungszeiten erworben hat. Ihr Versicherungsträger nimmt dann mit dem zuständigen Institut dieses Staates Kontakt auf und leitet das "zwischenstaatliche Pensionsfeststellungsverfahren" ein.
Exekution Auf Inländische Pension Bei Schuldner Mit Sitz Im Ausland? - Praxisseite Jus
Zuletzt aktualisiert am 20. März 2015
Auswirkungen Auf Ihre Pension
Auch wer bereits im Ausland lebt und aufgrund seiner bisherigen Erwerbstätigkeit Anspruch auf eine gesetzliche Pension in Österreich hat, muss die Pension beantragen. Der Pensionsantrag muss beim zuständigen Pensionsversicherungs-Träger des Staates, in welchem man dauerhaft wohnt und zuletzt Versicherungszeiten erworben hat, gestellt werden. Zudem muss man darauf hinweisen, wenn man auch in anderen Ländern Versicherungszeiten, die für die Berechnung und den Anspruch einer Pension relevant sind, erworben hat. Wie dem Webportal des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger zu entnehmen ist, ist es "nicht notwendig, in jedem Vertragsstaat die Pension gesondert zu beantragen. Bei der Antragstellung im Wohnortstaat ist darauf hinzuweisen, dass man auch ausländische Versicherungszeiten erworben hat. Exekution auf inländische Pension bei Schuldner mit Sitz im Ausland? - Praxisseite Jus. " Der Pensionsversicherungs-Träger, bei dem man die Pension beantragt hat, nimmt dann mit der zuständigen Institution des jeweiligen Staaten Kontakt auf und leitet das zwischenstaatliche Pensionsfeststellungs-Verfahren ein, so der Hauptverband weiter.
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"Ratsam ist schon vor dem Pensionsalter die österreichischen Versicherungszeiten erfassen zu lassen. Das verkürzt das Verfahren bei Pensionsantritt", so die Pensionsversicherungs-Anstalt weiter. Generell wichtig sei zudem: "Wenn man eine Pension aufgrund seiner Versicherungszeiten in Österreich haben möchte, ist der Pensionsantrag unter Angabe eines vollständigen Versicherungs-, Beschäftigungs- und/oder Wohnsitzverlaufes zu stellen. Information für im Ausland lebende Pensionisten und Pensionistinnen. " Nachteile vermeiden
Grundsätzlich empfiehlt es sich für alle, die auswandern möchten, sich einige Monate vor dem Umzugstermin beim zuständigen Pensionsversicherungs-Träger beraten lassen. Mehr zum Thema Pension im Ausland gibt es in den Webportalen des Bundeskanzleramtes, des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger und der jeweiligen Pensionsversicherungs-Träger (zum Beispiel der Pensionsversicherungs-Anstalt). Informationen für Auswanderer enthalten zudem die Webseiten der Bundesarbeitskammer und des Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.