Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn das gesamte Vermögen den Betrag von 5. 000 Euro bzw. 10. Pflegeheim sozialamt kontoauszug in 6. 000 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Notwendige Unterlagen, die bei Antragsaufnahme vorzulegen sind Personalausweis(e) Schwerbehindertenausweis(e) Nachweise über die Höhe der Unterkunftskosten (Mietvertrag oder letztes Mieterhöhungsschreiben oder letzte Nebenkostenabrechnung) bzw. bei Eigentum Nachweise über die von Ihnen zu zahlenden Aufwendungen Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über Lastenzuschuss, sofern vorhanden Nachweise über alle Einkommen, zum Beispiel Rentenbescheide Nachweise über jedliches Vermögen, zum Beispiel Sparbücher Nachweis evtl.