Schon früh entstanden surrealistische und abstrakte Arbeiten. Seine Bilder wurden durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt, sein Atelier in Berlin ging durch den Krieg verloren. Nach der Rückkehr aus der Gefangenschaft lebte er in Frankfurt und ab 1951 in Hofheim am Taunus. In dieser Zeit widmete er sich u. a. der "Kunst am Bau" und hinterließ vielfältige Spuren, die zum Teil bis heute in Stadt und Umgebung - bis hin nach Frankfurt - zu betrachten sind. Zusätzlich war er an der Fotoschule von Marta Hoepffner Lehrer für Gestaltung und Kunstgeschichte. Bereits in den 1950er Jahren unternahm Reich an der Stolpe mehrfach Reisen nach Spanien, um schließlich in Altea seine neue Heimat zu wählen. Er starb 2001 mit 89 Jahren und hinterließ ein umfangreiches Werk. Günter Schulz-Ihlefeldt wurde 1912 in Brandenburg/Havel geboren. Als Meisterschüler an der Städel-Schule in Frankfurt begegnete er der Fotografin Marta Hoepffner und seiner späteren Frau Friedel Dehnhardt. Durch den Krieg verlor er sein Atelier, die meisten seiner Arbeiten wurden zerstört.
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Hessischer Rundfunk-Logo 25. 09. 1957 ∙ hr Retro | Abendschau ∙ hr-fernsehen In den dreißiger Jahren wurden seine Bilder als "entartet" beschlagnahmt. Nach Krieg und Gefangenschaft lebte Siegfried "Reich an der Stolpe" von 1946 bis 1950 in Frankfurt am Main und begann, experimentell nach dem Prinzip der Formlosigkeit zu malen. Bild: hr Sender Hessischer Rundfunk-Logo
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3. Der Aufruf erfolgt i. d. zu dem im Katalog angegebenen Mindestgebot. Die Höhe der Beträge, mit welchen aufgeboten werden muss, wird vom Versteigerer bestimmt, i. wird mit einer Steigerung von 10% ausgeboten. Der Zuschlag an den Meistbietenden wird erst erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des Höchstgebotes ein Übergebot nicht abgegeben ist. Die Erteilung des Zuschlages können die Versteigerer sich vorbehalten oder verweigern. Bestehen Zweifel über den Zuschlag, sind die Versteigerer berechtigt den Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut auszubieten. Erfolgt ein Zuschlag unter Vorbehalt, so bleibt der Bieter 3 Wochen an sein Gebot gebunden. Die Versteigerer behalten sich das Recht vor, Katalognummern zu trennen, zu vereinen und wenn ein besonderer Grund vorliegt, außerhalb der Reihenfolge auszurufen oder zurückzuziehen. 4. Wenn mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben und die dreimalige Aufforderung zur Abgabe eines höheren Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los über den Zuschlag.
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In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall, dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch. Zu einem weiteren Gebot wird er nicht zugelassen. 8. Bei verzögerter Zahlung der Kaufsumme hat der Käufer darauf 10% Verzugszinsen vom Fälligkeitstag an zu entrichten und allen Verzugsschaden und jede Anmahnung zu vergüten. Das Auktionshaus ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus dessen Aufträgen und den Zuschlägen im Namen des Einlieferers wahrzunehmen. Als Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers gilt der Sitz des Auktionshauses. 9. Die Käufer sind verpflichtet, ihre ersteigerten Objekte sofort nach der Auktion bzw. bei auswärtigen Kunden innerhalb von 10 Tagen in Empfang zu nehmen. Zur Verpackung, Aufbewahrung oder zum Versand ist das Auktionshaus Plückbaum nicht verpflichtet. Ein Versand erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers ausnahmslos auf dessen Kosten und Gefahr. Das Auktionshaus Plückbaum ist berechtigt, nicht abgeholte Objekte 4 Wochen nach der Auktion im Namen und auf Rechnung des Ersteigerers bei einer Spedition einlagern zu lassen.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit dem erteilten Zuschlag gehen Besitz und Gefahr der verkauften Gegenstände unmittelbar auf den Käufer über, das Eigentum erst bei vollständigem Zahlungseingang. Nicht bezahlte Gegenstände dürfen vom Versteigerungsort nicht entfernt werden. 6. Auf den erteilten Zuschlag wird ein Aufgeld von 20% erhoben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19% nur auf das Aufgeld gerechnet. Den Endbetrag (Zuschlag + Aufgeld + MWSt auf das Aufgeld) hat der Ersteigerer sofort nach erteiltem Zuschlag bar in Euro an das Auktionshaus Plückbaum zu zahlen. Die Zahlung nicht anwesender Bieter gilt unbeschadet sofortiger Fälligkeit bei Eingang binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum noch nicht als verspätet. Während oder unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen der Nachprüfung, Irrtum vorbehalten. 7. Der Käufer ist nicht berechtigt, am Kaufgeld Abzüge zu machen oder Gegenforderungen zur Aufrechnung zu bringen. Wird die Zahlung nicht sofort an das Auktionshaus geleistet oder die Abnahme der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes an den Käufer nicht statt; der Käufer geht vielmehr seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand kann auf seine Kosten noch einmal versteigert werden.
Das Auktionshaus Plückbaum haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung der vom Ersteigerer nicht abgeholten oder wegen ausstehender Zahlung nicht an ihn übergebenen Gegenstände, außer bei dem Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 10. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Bonn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11. Durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Bieter die Geschäfts- und Versteigerungsbedingungen an. Gleiches gilt sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt...