Bei der Antragstellung müssen Sie außerdem angeben,
ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde Sie zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz beantragt haben,
ob Sie die allgemeine Heilpraktikererlaubnis, eine auf die heilkundliche Psychotherapie beschränkte Erlaubnis, oder eine auf das Gebiet eines staatlich geregelten Heilhilfsberuf (z. Physiotherapie) beschränkte Erlaubnis beantragen. Formloser Antrag für die Prüfung | Heilpraktiker Foren. Wichtige Termine für die Anmeldung zur Prüfung
Die Überprüfungen werden in Bayern einheitlich durchgeführt, und zwar jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober. Aufgrund der hohen Zahl von Anträgen benötigt die Behörde eine ausreichende Vorlauffrist, um Prüfungsräume, Aufsichts- und Korrekturpersonal – sowie für den mündlichen Teil der Überprüfungen Beisitzer – bereithalten zu können. Offizieller Anmeldeschluss für die Überprüfung im März ist der 31. Dezember des Vorjahres, für die Überprüfung im Oktober, der 30. Juni des laufenden Jahres.
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Nach erfolgreicher schriftlicher Kenntnisüberprüfung wird der Termin für den mündlichen Teil der Überprüfung festgesetzt. Wird der schriftliche oder mündliche Teil nicht bestanden, wird der Antrag abgelehnt. Eine Teilnahme an einer weiteren (schriftlichen und mündlichen) Kenntnisüberprüfung im Falle einer Antragsablehnung setzt einen neuen Antrag voraus bzw. unterliegt dem dargestellten Ablauf. Eine (erneute) Kenntnisüberprüfung umfasst immer einen schriftlichen und einen mündlichen Teil; eine bereits bestandene schriftliche Kenntnisüberprüfung ist mit erfolgloser Teilnahme am mündlichen Teil gegenstandslos. Mit der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag bzw. der Ablehnung Ihres Antrages nach der schriftlichen oder mündlichen Kenntnisüberprüfung oder der Erlaubniserteilung nach der mündlichen Überprüfung werden die endgültigen Kosten und Verwaltungsgebühren und Auslagen festgesetzt; überzahlte Beträge werden erstattet. Nähere Einzelheiten zum Beispiel zum Inhalt oder zur Durchführung der Kenntnisüberprüfung können den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes entnommen werden.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Heilpraktikerprüfung bist Du berechtigt, als Heilpraktiker zu arbeiten. Zur Prüfungsvorbereitung kannst Du beispielsweise ein Fernstudium absolvieren oder Du besuchst eine Heilpraktikerschule. Die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker Um als Heilpraktiker arbeiten zu können, absolvierst Du am Ende Deiner Heilpraktikerausbildung die amtsärztliche Überprüfung, umgangssprachlich Heilpraktikerprüfung genannt. Diese Heilpraktikerprüfung garantiert, dass nur Personen mit fundiertem Fachwissen und persönlicher Eignung den verantwortungsvollen Beruf des Heilpraktikers ausüben dürfen. Die amtsärztliche Heilpraktikerprüfung findet 2 Mal im Jahr statt und gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Voraussetzungen Für die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung musst Du ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und mindestens den Hauptschulabschluss vorweisen. Außerdem ist der Nachweis eines einwandfreien polizeilichen Führungszeugnisses und eines ärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich.