ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH
Dieses Thema "ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH" im Forum "Gesellschaftsrecht" wurde erstellt von Rechtlaie, 4. März 2021. Rechtlaie
Boardneuling
04. 03. 2021, 19:07
Registriert seit:
29. Oktober 2020
Beiträge:
19
Renommee:
10
Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH
Hallo,
es sei angenommen, dass ein Geschäftsführer einer GmbH sein Amt mit Wirkung zum 30. 04. 2021 niederlegen möchte. Der Anstellungsvertrag sei ihm schon wirksam zum 30. 2021 gekündigt worden. Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer. Wenn der GF nun gegenüber dem einzigen Gesellschafter erklärt, dass er mit Wirkung zum 30. 2021 (nicht früher) sein Amt niederlegt, kann er dann unter Vorlage der Empfangsbestätigung beim Notar die Austragung beim HR veranlassen? Oder geht dies nur, wenn er gegenüber dem Gesellschafter die Niederlegung mit der Löschung im HR erklärt (denn dann könnte ja die Löschung auch schon vor dem 30. erfolgen, obwohl nicht gewünscht. Falls dies nicht geht, wie schnell muss der Gesellschafter die Löschung beantragen?
Amtsniederlegung Bei Ehrenamtlich Tätigen Vorstandsmitgliedern
CruNCC
V. I. P. 04. 2021, 19:21
22. August 2006
8. 225
1. 069
AW: Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH
Nein. Der GF legt sein Amt gegenüber der Gesellschaft nieder, die Annahme wird vom Vertretungsberechtigten der Gesellschaft bestätigt. Die Gesellschaft wird vom Geschäftsführer vertreten. Der Gesellschafter kann die Löschung nicht beantragen. 04. 2021, 19:30
Danke;
Verständnisfrage: man liest im Internet an verschiedenen Stellen, dass der Noch-GF auch selber die Löschung beim HR über den Notar beantragen kann. Wann geht das denn? Im geschilderten Fall geht es ja gerade nicht. Der GF will nicht auf den Goodwill des neuen GF Vertrauen, aber trotzdem nicht mit Wirkung vor dem 30. ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt GmbH. niederlegen...
TidoZett
05. 2021, 10:55
27. Mai 2015
1. 268
108
Der Niederlegende kann die Anmeldung der Beendigung selbst gegenüber dem Notar unterzeichnen, wenn er sein Amt nicht mit sofortiger Wirkung, sondern mit Wirkung ab dem Zeitpunkt seiner eigenen Löschung im Handelsregister niedergelegt hat. 04. 2021, 18:56
Danke - dies war eine präzise Antwort.
Die Niederlegung ist wirksam geworden. Herr A ist nicht mehr Geschäftsführer des A GmbH. Der Anmeldung werden dann die Schreiben an die Gesellschafter, sowie die Bestätigung des Erhalts der Schreiben beigefügt. Mit Eintragung scheiden Sie dann als Geschäftsführer aus. 2. Sie können den Gesellschaftsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Soweit die B GmbH die Gesellschafteranteile nicht übernimmt, fallen diese an die A GmbH. Sie haben dann einen Anspruch auf Abfindung, der durch den Steuerberater zu ermitteln ist. In der Regel ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Jahresende einzuhalten, so dass Sie jetzt zum 31. 12. 2013 kündigen können. 3. Eine andere Variante wäre, dass bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) Sie einen Insolvenzantrag stellen. Dies kommt einer Liquidierung gleich. Die Gesellschaft wird dann wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird gelöscht. Amtsniederlegung bei ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitgliedern. Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.
ᐅ Niederlegung Geschäftsführeramt Gmbh
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine sofortige Kündigung ohne eine Kündigungsfrist nur durch eine außerordentliche Kündigung zu erreichen ist. Diese könnte z. zulässig sein, wenn der Geschäftsführer eine gesetzwidrige Weisung der Gesellschafter erhält. Schadensersatzrisiken entstehen durch eine Amtsniederlegung, wenn diese zur " Unzeit " erfolgt. Der Zeitpunkt der Amtsniederlegung sollte überdacht werden. Führt die Amtsniederlegung des Geschäftsführers in der GmbH zu einem finanziellen Schaden und hätte der Geschäftsführer die GmbH und ihre Gesellschafter auf seinen Rückzug vorbereiten müssen, entstehen beim Geschäftsführer unnötige Haftungsrisiken. Amtsniederlegung & Handelsregister Ein weiteres Risiko im Zusammenhang der Amtsniederlegung liegt auf der verfahrensrechtlichen Ebene. Der die Amtsniederlegung planende Geschäftsführer muss zwingend Sorge tragen, dass seine Amtsniederlegung im Handelsregister eingetragen wird. Zwar wirkt die bestenfalls schriftlich gegenüber der GmbH und Gesellschaftern erklärte Amtsniederlegung sofort und beendet auch das Organverhältnis des Geschäftsführers.
Solche begründeten Zweifel lagen im entschiedenen Fall aus Sicht des BGH nicht vor. Die Entscheidung gibt über ihren Gegenstand hinaus Anlass, nochmals die Grundprinzipien der Amtsniederlegung zu vergegenwärtigen. Der Rücktritt vom Amt des Geschäftsführers als "actus contrarius" der Bestellung muss gegenüber dem Bestellungsorgan erklärt werden. Nach der gesetzlichen Regelung ist dies die Gesellschafterversammlung, wobei im Allgemeinen der Zugang bei einem Gesellschafter genügt, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag die Empfangszuständigkeit besonders regelt. Der Gesellschaftsvertrag kann die Bestellung von Geschäftsführern jedoch auch an einen fakultativen Aufsichtsrat oder einen Beirat delegieren. Dann muss der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung gegenüber diesem Gremium, üblicherweise gegenüber dem Vorsitzenden, erklärt werden. Der Rücktritt bzw. die Amtsniederlegung kann grundsätzlich frist- und formlos erfolgen, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Ist dies der Fall, muss die Rücktritts- bzw. Amtsniederlegungserklärung diese Form- und Fristerfordernisse wahren.
Amtsniederlegung Durch Den Gmbh-Geschäftsführer
Amtsniederlegung: Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen
Abgesehen von einem Rücktritt aus einem wichtigen Grund, darf dies aber nicht "zur Unzeit" geschehen. Das bedeutet: Dem Verein/Vorstand muss ausreichend Zeit bleiben, das frei werdende Vorstandsamt neu zu besetzen bzw. seine Handlungsfähigkeit zu erhalten. Das gilt erstrecht dann, wenn der Vorstand lediglich aus einer Person besteht und diese ihr Amt niederlegen will. Achtung: Auch eine Amtsniederlegung zur Unzeit ist wirksam, löst unter Umständen aber Schadensersatzansprüche des Vereins gegen das zurückgetretene Vorstandsmitglied aus. Wichtig: Ein hauptamtlicher Vorstand darf sein Amt nur aus wichtigem Grund niederlegen. Amtsniederlegung: Keine Einschränkungen durch die Satzung
Die Amtsniederlegung darf durch die Vereinssatzung weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Schriftform ist nicht erforderlich; die Amtsniederlegung kann auch mündlich erklärt werden. Aus Beweisgründen sollte der Rücktritt jedoch besser schriftlich erfolgen.
Das zuständige Registergericht sah die Empfangsbestätigung des Mitarbeiters des Gesellschafters nicht als ausreichend an, weil kein Vertretungsnachweis vorgelegt wurde und die Empfangsbestätigung durch den Mitarbeiter als Nachweis des Zugangs beim vertretungsberechtigten Organ des Gesellschafters nicht genüge. Der BGH stellte nun klar, dass die Nachweisanforderungen des Registergerichts überspannt waren. Die Frage, ob die Amtsniederlegung wirksam erfolgt ist, unterliege dem Personalstatut der Gesellschaft, bei einer deutschen GmbH mithin deutschem Recht. Die Wirksamkeit des Zugangs der Amtsniederlegungserklärung richte sich ebenfalls nach deutschem Recht, da die Erklärung in Deutschland abgegeben wurde. Danach genüge es, wenn die Amtsniederlegungserklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt sei, dass unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit bestehe, vom Inhalt der Willenserklärung Kenntnis zu nehmen. Im entschiedenen Fall genügte es also, dass die Amtsniederlegungserklärung an den Faxanschluss des Gesellschafters gefaxt wurde.