Ist allerdings der vermietende Gesellschafter mit dem Unternehmen personell und sachlich so eng verbunden, dass eine wirtschaftliche Verflechtung vorliegt, geht der Gesetzgeber von einem fingierten "Besitzunternehmen" aus. Voraussetzungen für die Betriebsaufspaltung sind also:
Personelle Verflechtung: Es liegt ein gemeinsamer Betätigungswille der Personen in beiden Unternehmen vor. Wiesbadener Modell: Vermeidung der Betriebsaufspaltung mit Ehegatten. Diese Verflechtung kann auch daraus resultieren, dass eine oder mehrere Personen gemeinsam beide Unternehmen beherrschen. Sachliche Verflechtung: Diese liegt vor, wenn der Betriebsgesellschaft vom Besitzunternehmen eine "wesentliche Betriebsgrundlage" überlassen wird. Beispiel: Bürogebäude sind als wesentliche Betriebsgrundlage einzustufen, ebenso spezielle Maschinen, der Firmenname oder der Kundenstamm. Wiesbadener Modell
Sind die beiden Personen A und B verheiratet und ist A an einem Unternehmen beteiligt und B am anderen Unternehmen, liegt grundsätzlich keine Betriebsaufspaltung vor (= Wiesbadener Modell).
Wiesbadener Modell: Vermeidung Der Betriebsaufspaltung Mit Ehegatten
B. durch die Vereinbarung der Gütertrennung klar dargestellt werden. [57]
Jedoch ist bei einer Schenkung die frei widerruflich ist, oder wenn der andere Ehegatte ein jederzeit ausübbares Ankaufsrecht hinsichtlich der Geschäftsanteile an der Betriebs-GmbH in notarieller Form eingeräumt hat, die Betriebsaufspaltung zu bejahen. Bei diesen Konstruktionen unterstellt die Finanzverwaltung eine personelle Verflechtung aufgrund der faktischen Beherrschung. [58]
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2. Fazit
Das Wiesbadener Modell ist jedoch keine optimale Gestaltung zur Vermeidung der Betriebsaufspaltung, da es sehr störanfällig ist. Im Falle einer Scheidung der Ehegatten führt dieses Modell zu Problemen bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung. Desweiteren gibt es ein Problem bei dem Tod eines der Ehegatten. Vor dem eintretenden Erbfall, ist eine entsprechende letztwillige Verfügung zu treffen, die eine andere Person als den Ehegatten als Erben der Gesellschaftsanteile einsetzt.
Wiesbadener Modell – Wikipedia
1986 II S. 359 ( Memento des Originals vom 6. Februar 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. ↑ BFH vom 9. September 1986, BStBl. 1987 II S. 28
↑ Brandenstein, Pierre; Kühn, Michael: Voraussetzungen der personellen Verflechtung von Ehegatten bei der Betriebsaufspaltung. ↑ Unvericht, Willi: Beweisanzeichen für die Annahme einer personellen Verflechtung bei Eheleuten als Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung. In: Der Betrieb vom 19. Mai 1989, Heft 20, S. 995–999. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) H 137 (7) zu § 15 EStG
Es gibt auch weitere Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist eine Besitz-GbR mit Einstimmigkeitsabrede. Diese Option ist jedoch mit vielen steuerlichen Komplikationen verbunden. Dazu in einem persönlichen Beratungsgespräch mehr. b) im Nachhinein
Sollte es ohne besseres Wissen dann doch zu einer Betriebsaufspaltung gekommen sein, stellt ein Formwechsel in eine Personengesellschaft den wohl günstigsten Ausweg dar. Zunächst ist von einer GmbH in eine GmbH & Co. KG zu wechseln. Für unser Beispiel gesprochen, wird das Betriebsgrundstück unter Fortführung der Buchwerte steuerneutral in das Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co. KG überführt. Dies erfordert ähnlich der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft einen Buchwertfortführungsantrag. Ganz ohne Nachteile ist die Betriebsaufspaltung jedoch nicht aus der Welt zu bekommen. Sollten Gewinnvorträge in der GmbH bestehen, so sind diese im Rahmen des Formwechsels einer fiktiven Gewinnausschüttung mit 25% Kapitalertragsteuer der Besteuerung zu unterwerfen.