Parallel dazu nutzten der Arbeitgeber und auch der Betriebsrat diverse Schaukästen als sogenanntes Schwarzes Brett. An diesen hängten sie Informationen speziell für die Belegschaft aus. Betriebsrat verlangt LED-Monitore
Diese Situation wollte der Betriebsrat für sich nutzen: Er verlangte die Ausstattung mit eigenen LED-Monitoren. Diese benötige er für seine Arbeit. Er argumentierte, dass das Schwarze Brett in einem der oberen Stockwerke des Gebäudes nur von wenigen Beschäftigten zur Kenntnis genommen werde. Außerdem wandte er ein, dass die Informationen auf den LED-Bildschirmen schneller aktualisiert werden können. Der Betriebsrat war der Ansicht, dass die durch die Anschaffung und Installation der Bildschirme entstehenden Kosten vertretbar seien. Da der Arbeitgeber sich weigerte, zog er vor Gericht. Arbeitgeber muss keine LED-Monitore bereitstellen
Die Entscheidung: Das LAG Hessen wies die Klage des Betriebsrats ab (19. 10. Tillmanns, Heise, u. a., BetrVG § 40 Kosten und Sachaufw ... / 3.2.4 Schwarzes Brett/Veröffentlichungen/Intranet/Internet | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. 2017, Az. 16 TaBV 176/16). In ihrer Begründung stellten die Richter darauf ab, dass ein Anspruch auf modernste Kommunikationstechniken nicht bestehe.
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Der Betriebsrat hat zwar das Recht, die Belegschaft über seine Tätigkeiten zu informieren; er hat aber keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber für diesen Zweck LED-Monitore bereitstellt. Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 19. Oktober 2017, 16 TaBV 176/17
Das ist passiert:
Der Betriebsrat eines Logistikunternehmens an einem Flughafen mit ca. 200 Beschäftigten wünschte sich eine modernere Außendarstellung: Bisher verfügen Arbeitgeber und Betriebsrat über "Schwarze Bretter" (Schaukästen), an denen der Belegschaft die neuesten Informationen mitgeteilt werden können. Zusätzlich nutzt der Arbeitgeber im Eingangsbereich einen LED-Bildschirm, auf welchem neben betriebswirtschaftlichen Zahlen auch allgemeine Informationen wie Wetter, Sport usw. zu sehen sind. Schwarzes brett betriebsrat. Der Betriebsrat möchte nun ebenfalls zwei LED-Monitore für die Veröffentlichung seiner Informationen einsetzen, da dies für seine Tätigkeit erforderlich sei. So seien zum einen die "Schwarzen Bretter" im vierten Stock nur für wenige Kollegen zu sehen und zum anderen könnten im Pausenraum nur bruchstückhaft Aushänge platziert werden.
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Bei gut funktionierender Kommunikation steigt das Ansehen des Betriebsrats, die Effektivität nimmt zu und die Arbeit macht noch mehr Freude. Öffentlichkeitsarbeit klappt, wenn nur eine einzige Person im Gremium begeistert davon ist. Lust darauf zu haben, ist die Grundbedingung für erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit (auch wenn diese Arbeit manchmal mühsam ist). Erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit heißt: Die Kolleginnen und Kollegen wissen, was das Gremium tut. Sie haben Vertrauen in das Gremium. Sie unterstützen das Gremium. Die Kolleginnen, Kollegen und das Gremium hinter sich zu wissen, ist wichtig, um kraftvoll arbeiten zu können. Wenn man "Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit" sagt, bricht einem fast die Zunge. Darum empfehle ich den Begriff Redaktion. Redaktion des Gremiums. Redaktion klingt flexibel, Redaktion macht Spaß. Schwarzes brett betriebsrat wife. Schaffen Sie Transparenz Manche Betriebsratsvorsitzende wünschen keine Öffentlichkeitsarbeit. Sie wollen keine Transparenz. Verständlich, auf dem kurzen Weg lassen sich Verhandlungen schnell zu Ergebnissen führen, man muss sich nicht großartig erklären.
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"Tue Gutes und rede darüber! " Diesen Spruch sollten Sie im Hinblick auf Ihre Betriebsratsarbeit ernst nehmen. Denn Sie sind von der Belegschaft gewählt worden, damit Sie ihre Interessen vertreten. Um auch nach der Wahl noch das notwendige Vertrauen und den Rückhalt zu bekommen, ist es wichtig, dass Ihr Tun transparent ist. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind vielfältig. Ihr Arbeitgeber muss die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Eigene LED-Monitore für Ihre Aushänge können Sie jedoch nicht verlangen. Schwarzes brett betriebsrat author. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hervor. "Tue Gutes und rede darüber! " Diesen Spruch sollten Sie im Hinblick auf Ihre Betriebsratsarbeit ernst nehmen. Ihr Arbeitgeber muss die Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit vom Betriebsrat zur Verfügung stellen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) hervornbsp;
Der Fall: In einem Logistikunternehmen an einem Flughafen mit etwa 200 Arbeitnehmern wurden Passagiere und auch die Belegschaft über LED-Bildschirme über Neuigkeiten, das Wetter etc. informiert.
Links:
Urteil des LAG Schleswig-Holstein
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(1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.