besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale in der Immobilienbewertung
Hier werden die wertmäßigen Auswirkungen der nicht in den Wertermittlungsansätzen des Vergleichswertverfahrens bereits berücksichtigten Besonderheiten des Objekts korrigierend berücksichtigt.
Liegenschaftszinssatz - Sachverständiger Für Immobilienwertermittlung
Damit ergibt sich zum Wertermittlungsstichtag eine Miete von 6, 00 EUR/m². Über drei Jahre ist somit ein Underrent von 0, 90 EUR/m² vorhanden. Danach kann die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 6, 90 EUR/m² angehoben werden. In der nachfolgenden Grafik ist erkennbar, dass die ortsübliche Miete von 6, 90 EUR/m² über die gesamte Restnutzungsdauer als Rohertrag angesetzt wurde. Der Underrent, d. h. ImmoWertV § 8 Berücksichtigung der allgemeinen
und besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale - NWB Gesetze. die über drei Jahre vorhandene Differenz zwischen 6, 90 und 6, 00 EUR/m², ist in der Grafik als farbiges Rechteck dargestellt. Beispiel Leerstand Leerstände können erhebliche Auswirkungen auf den Ertragswert haben. Aus diesem Grund müssen Leerstandszeiten in der Ertragswertermittlung als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale entsprechend berücksichtigt werden. Die voraussichtlichen Leerstandszeiten müssen überschlägig geschätzt werden. Bei einer guten Nachfrage werden die Leerstandszeiten entsprechend kurz sein. In schlechten konjunkturellen Phasen können die Leerstände allerdings erhebliche Ausmaße annehmen.
Wertermittler-Portal
Es ist zu beachten, dass letztendlich nicht die Kosten (z. B. für Schadensbeseitigungen) in Ansatz zu bringen sind, sondern der marktübliche Werteinfluss, d. h., ein Abschlag oder ggf. auch ein Zuschlag wie ihn die Mehrheit der Marktteilnehmer einschätzt. Liegenschaftszinssatz - Sachverständiger für Immobilienwertermittlung. Immobilien ohne besondere objektspezifische Grundstücks- oder Gebäudemerkmale (boG) stellen eine große Ausnahme und Seltenheit dar. Gerade die Besonderheiten sind der Hauptgrund dafür, dass automatisierte Wertermittlungen selten oder allenfalls zufällig den tatsächlichen Verkehrswert "treffen".
Immowertv § 8 BerüCksichtigung Der Allgemeinen
Und Besonderen Objektspezifischen GrundstüCksmerkmale - Nwb Gesetze
Im Sachwertverfahren werden die Herstellungskosten der Sache – abzüglich der Alterswertminderung – ermittelt. Es wird also ermittelt, was das Objekt in der (Neu-) Herstellung kostet und wieviel wegen des Alters davon zum heutigen Datum gemindert werden muss. Auch hier muss natürlich wieder die Lage am Markt und der individuelle Zustand der Immobilie berücksichtigt werden. Nicht durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen, Reparaturen und Anpassungen an gesetzliche Anforderungen werden als Reparaturstau oder Instandhaltungsstau bezeichnet. Wertermittler-Portal. Dies wirkt sich natürlich wertmindernd auf den Verkehrswert einer Immobilie aus und trifft für alle drei beschriebenen Arten der Immobilienbewertung zu. Je nach Größe und Nutzung kann ein zu bewertendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung oder ein Zweifamilienhaus einen Grenzfall darstellen; hier ist möglicherweise zum Sachwertverfahren das Ertragswertverfahren als stützendes Wertermittlungsverfahren heranzuziehen. Der Ertragswert = Eigentumswohnung / Mehrfamilienhaus Für Immobilien-Objekte wie Gewerbeimmobilien, Mietshäuser / Mehrfamilienhäuser, oder gemischt genutzte Grundstücke, für die ein zu erzielender Ertrag im Vordergrund steht, wird das Ertragswertverfahren angewandt.
Der Sachwert der Außenanlagen wird, sofern dieser nicht bereits bei der Bodenwertermittlung mit erfasst worden ist, entsprechend der Vorgehensweise für die Gebäude i. auf der Grundlage von üblichen Herstellungskosten oder als Zeitwert aufgrund von Erfahrungssätzen abgeleitet. Die Summe aus Bodenwert, Sachwert der Gebäude und Sachwert der Außenanlagen ergibt, ggf. nach der Berücksichtigung vorhandener und bei der Bodenwertermittlung sowie bei der Ermittlung der (Zeit)Werte der Gebäude und Außenanlagen noch nicht berücksichtigter besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale, den vorläufigen Sachwert (= Substanzwert) des Grundstücks. Der so rechnerisch ermittelte vorläufige Sachwert ist abschließend hinsichtlich seiner Realisierbarkeit auf dem örtlichen Grundstücksmarkt zu beurteilen und an die Marktverhältnisse anzupassen. Zur Berücksichtigung der Marktgegebenheiten ist ein Zu- oder Abschlag vom vorläufigen Sachwert vorzunehmen. Die "Marktanpassung" des vorläufigen Sachwerts an die Lage auf dem örtlichen Grundstücksmarkt mittels des sog.